Vertreter der Transport- und Logistikbranche, Gewerkschaftsvertreter und Berufskraftfahrer plädieren für verbesserte Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer. Dies war das annähernd einhellige Votum einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am 12.12.2022 zum Berufskraftfahrermangel in Deutschland. Thema der Anhörung war zudem ein mögliches Be- und Entladeverbot für Lkw-Fahrer an den Laderampen. Es war bereits die dritte öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses zum Berufskraftfahrermangel in 2022.
Es fehlen 100.000 Fahrer
Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. (BGL), verwies auf den zunehmenden Mangel an Berufskraftfahrern. Aktuell fehlten etwa bis zu 100.000 Fahrer. Bei einer anhaltenden Entwicklung drohe Deutschland in zwei bis drei Jahren ein Versorgungskollaps ähnlich wie in Großbritannien.
Um den Fahrermangel wirksam bekämpfen zu können, müssten die Gehälter erhöht sowie die konkreten Arbeitsbedingungen und das Image des Berufs verbessert werden. Dazu gehörten ausreichend Rastplätze mit sauberen sanitären Einrichtungen. Engelhardt sprach sich auch für ein Be- und Entladeverbot für Fahrer aus, um diese zu entlasten.
Lkw-Fahrer stehen „am Rand der Gesellschaft“
Die Berufskraftfahrer Andreas Kernke und Mark Schneider gaben dem Ausschuss einen Einblick in ihren Berufsalltag und ihre Probleme. Nach Schneiders Einschätzung stehen Lkw-Fahrer „am Rand der Gesellschaft“. Ihre Belange würden kaum wahrgenommen. Es gebe zwar viele gute Gesetze zum Schutz der Fahrer, allerdings sei ihre Kontrolle völlig unzureichend. Er wünsche sich mehr Anerkennung für die wichtige Arbeit der Lkw-Fahrer. „Es gibt in Deutschland mehr Siegel für fair gehandelten Kaffee als für einen fairen Transport“, sagte Schneider.
Sein Berufskollege Andreas Kernke bestätigte die Aussagen Schneiders. Die Fahrer würden von vielen Spediteuren dazu genötigt, ihre Fahrzeiten voll auszuschöpfen. Dies führe dazu, dass die Fahrer gezwungen seien, ihre Fahrzeuge mitunter auch im Parkverbot abzustellen, um die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten, weil in der Nähe keine Parkplätze oder Raststätten vorhanden seien.
Nach 21 Uhr würden die Duschen und Toiletten an Autobahn-Rastplätzen nicht mehr gereinigt und die Gaststätten hätten geschlossen.
Be- und Entladeverbot für die Fahrer
Nach den Einschätzungen von Ronny Keller von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Michael Wahl von der Beratungsstelle Faire Mobilität seien die Arbeitsbedingungen von vielen Berufskraftfahrern oftmals kaum noch als menschenwürdig zu beschreiben. Auch Keller sprach sich für ein Be- und Entladeverbot für die Fahrer aus. Das Be- und Entladen sollte nicht die Aufgabe des Fahrers sein, da er eh schon große Schwierigkeiten habe, ausreichend Ruhezeiten zu finden. Michael Wahl plädierte dafür, ein Be- und Entladeverbot zu prüfen. In jedem Fall aber müsse das Be- und Entladen durch den Fahrer vergütet werden. Für ein Be- und Entladeverbot sprach sich auch der Geschäftsführer des mittelständischen Transportunternehmens Halsped GmbH, Berthold Richter, aus. Bei manchen belieferten Kunden habe man den Eindruck, sie würden sich von den Lkw-Fahrern am liebsten noch die Regale einräumen lassen.
Sachverständige sehen Verbesserung der Situation
Ulrich Binnebößel, Abteilungsleiter Logistik beim Handelsverband Deutschland e. V. (HDE), und Markus Olligschläger, Hauptgeschäftsführer Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e. V. (BWVL), warben für einen differenzierten Blick auf die Thematik. Binnebößel wies darauf hin, dass sich die Situation durchaus gebessert habe in den vergangenen Jahren. Beim Neubau von modernen Lagern würden beispielsweise auch die Bedürfnisse der Lkw-Fahrer berücksichtigt durch die Bereitstellung von sanitären Anlagen und Aufenthaltsräumen.
Binnebößel warb dafür, das Be- und Entladen in Verträge zwischen Produzenten, Spediteuren und belieferten Kunden aufzunehmen. In der Tat sei dies eine wertschöpfende Arbeit und müsse entsprechend honoriert werden. Auch Olligschläger sprach sich dafür aus, das Be- und Entladen in das Gehalt der Fahrer einfließen zu lassen. Immerhin sei der Fahrer gesetzlich für die Sicherheit der Ladung auf seinem Fahrzeug verantwortlich. Somit könne er sich auch nicht aus dem Be- und Entladevorgang heraushalten.