Wann sind wo welche Kennzeichnungen erforderlich – Teil 4
In diesem Artikel wird auf die Kennzeichnung von Fahrzeugen und Containern eingegangen, welche für gefährliche Güter in Tanks oder loser Schüttung zum Einsatz kommen. Siehe dazu auch die letzten drei Ausgaben der BERUFSKRAFTFAHRER-Zeitung.
Beförderungen in loser Schüttung mit einem Fahrzeug, z.B. Kipper oder Silo-Lkw, werden bei der Kennzeichnung genauso behandelt wie Flüssigkeiten oder Gase in einem Tank-Lkw oder Batteriefahrzeug. In jedem Fall sind orangefarbene Tafeln mit Nummern und Großzettel (bis auf wenige Ausnahmen) vorgeschrieben.
Die Großzettel/Kennzeichen sind an Fahrzeugen und Aufsetztanks seitlich und hinten anzubringen. Werden Container, Schüttgut-Container, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks oder MEGC befördert sind Großzettel/Kennzeichen an allen vier Seiten erforderlich. Teilweise sind die jeweiligen Container oder Tanks nur über unterschiedliche Zulassungen voneinander zu unterscheiden. Für die Anbringung der orangefarbenen Tafeln gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Mit den folgenden Grafiken sollen die verschiedenen Varianten zur Anbringung von orangefarbenen Tafeln verdeutlicht werden wenn nur ein Gefahrgut befördert wird.
Wenn verschiedene gefährliche Güter z.B. in Tanks befördert werden, kommt fast immer dieses Beispiel zur Anwendung:
Sonderfall
In der Klasse 3 gibt es für 5 verschiedene UN-Nummern eine vereinfachte Möglichkeit.
In der Praxis sind viele Tankfahrzeuge mit oder ohne Anhänger im Einsatz, welche Benzin und Dieselkraftstoff gemeinsam ausliefern und auf die seitlichen orangefarbenen Tafeln verzichten dürfen wenn vorne und hinten die orangefarbenen Tafeln für den gefährlicheren Stoff (hier Benzin) angebracht sind.
Welche Kennzeichnung für die Beförderung vorgesehen ist ergibt sich aus den Angaben im Beförderungspapier und einer Information vom Befüller.
Das folgende Beispiel gilt für Beförderungen in loser Schüttung bzw. für Beförderungen in Tanks als Grundlage für die erforderlichen Großzettel, Kennzeichen und orangefarbenen Tafeln.
Fahrzeuge mit Kennzeichnungsbeispielen zur Verdeutlichung:
In der nächsten Ausgabe der BERUFSKRAFTFAHRERZeitung wird auf die Neuerungen der GGVSEB/GGAV/GbV eingegangen.
Jörg Bolenius