Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der sogenannten „Bundes-Notbremse“ wurde vom Bundesrat angenommen.
Die bundeseinheitlichen Regelungen treten ab einer sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in Kraft.
Sinkt an fünf Tagen in Folge die Inzidenz in einem Kreis unter 100, wird die Notbremse wieder aufgehoben.
Glücklicherweise sieht das novellierte Infektionsschutzgesetz keine Verschärfung im Bereich von berufsbedingten Übernachtungen vor. Weiter sind Fernfahrerinnen sowie Fernbusfahrer innen explizit von den Regelungen ausgenommen. Damit sei es nach jetzigem Kenntnisstand weiterhin möglich, sein Essen im Restaurant weiterhin einnehmen zu können, verkündete die VEDA gleich nach Bekanntwerden der Notbremsenregelung.
Aktuell befinden sich die Corona-Zahlen im Sinkflug. Daher ist in den nächsten Tagen in vielen Städten und Landkreisen mit Lockerungen zu rechnen, wo die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegt. Die Autohöfe stehen in den Startlöchern, die Außengastronomie zu öffnen. Und seien Sie sicher – Sie freuen sich auf Ihren Besuch!