- Anzeige -
Anzeige: IVECO
- Anzeige -

DEKRA: Vorsicht vor Brückenglatteis & Co.

Im Herbst und Winter müssen sich Fahrer wieder auf plötzlich auftretende Straßenglätte einstellen, warnen die Unfallsachverständigen von DEKRA. Vor allem in Waldgebieten, an Nordhängen, auf Brücken und Hochflächen kann es gefährlich werden.

„Auf herbstlichen und winterlichen Straßen wird man immer wieder von Glätteinseln überrascht“, warnt DEKRA Unfallforscherin Stefanie Ritter. „Das geschieht vor allem dann, wenn die Temperaturen eigentlich noch einige Grad über dem Nullpunkt liegen und die Fahrbahnen fast überall noch griffig aussehen.“

An einigen Stellen sinken die Temperaturen allerdings schneller unter die Frostgrenze als in der Umgebung. Betroffen sind häufig kühle Waldgebiete, schattige Nordhänge, windreiche Hochflächen und Senken, in denen sich Kaltluft staut, oft auch Brücken, deren Unterseite von Kaltluft angeströmt wird. Gefrieren Regen oder Tau, oder setzt sich Reif auf der Fahrbahn ab, entstehen die gefürchteten Glatteisflächen.

„Jetzt kommt es drauf an, sich nicht überraschen zu lassen. Fahren Sie bei sinkenden Außentemperaturen vorsichtiger und mit angepasstem Tempo und halten Sie mehr Abstand“, empfiehlt die Expertin. „Ein Hinweis auf Glätte kann es sein, wenn sich nachts bei draußen geparkten Fahrzeugen eine dünne Eisschicht auf den Scheiben gebildet hat.“

Gefahrzeichen ernst nehmen

Beachten sollte man unbedingt das Gefahrzeichen „Schnee- und Eisglätte“. Es zeigt ein Schneeflockensymbol und warnt vor Streckenabschnitten, auf denen es besonders schnell zu Glatteis kommen kann. Auch viele moderne Fahrzeuge machen auf die Gefahr aufmerksam: Sinkt die Außentemperatur in den kritischen Temperaturbereich unter etwa vier Grad ab, erscheint im Display ein Schneeflockensymbol und es ertönt ein Warnton.

Wer ins Rutschen gerät, sollte versuchen, das Fahrzeug durch Auskuppeln, gefühlvolles Gegenlenken und gegebenenfalls eine Notbremsung aufzufangen. Bei Fahrzeugen mit Anti-Blocker-System (ABS) ist ein kräftiger Tritt aufs Bremspedal nötig, um die volle Bremsleistung abzurufen.

Aquaplaning und „Bauernglatteis“

Nicht nur Vereisung, auch die vielen Regengüsse im Herbst und Winter können die Fahrbahnen im Handumdrehen in eine Rutschbahn verwandeln. Bei landwirtschaftlichem Verkehr bildet sich häufig eine Mischung aus Schmutz und Regen, das gefährliche „Bauernglatteis“. Bleibt das Wasser auf der Fahrbahn stehen und fließt nicht schnell genug ab, kann Aquaplaning drohen. Dabei schiebt sich ein Wasserkeil zwischen Reifen und Fahrbahn, die Reifen verlieren den Kontakt zur Straße und das Fahrzeug lässt sich nicht mehr lenken.

In der Regel tritt Aquaplaning im Tempobereich ab etwa 80 km/h auf. Bei geringer Profiltiefe oder höherem Wasserstand, wie etwa in Spurrinnen, können die Räder aber auch schon früher aufschwimmen. In solchen Situationen gilt: Ruhig bleiben, unbedingt weiter geradeaus lenken, vom Gas gehen und behutsam abbremsen.

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

vierzehn + 8 =

- Anzeige -
Anzeige: IVECO
Anzeige: SpanSet MaXafe

Aktuelle Beiträge

Fahrtenschreiber: Das Jahr 2025 im Hinblick auf die Umrüstverpflichtung

Vorläufig keine Sanktionen bei der am 31.12.2024 (Nutzung ab 01.01.2025) endenden Umrüstungsfrist für Fahrtenschreiber. Betroffen von dieser Umrüstungsfrist sind im Betrieb befindliche nachweispflichtige Fahrzeuge des...

BMDV: Führerschein-Umtausch

Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in...

BALM: Marktbeobachtung Güterverkehr 2023

Im Jahr 2023 waren hohe Rückgänge der Güterverkehrsnachfrage zu verzeichnen. Bemerkbar machten sich insbesondere die schwache Baukonjunktur und die Abnahme des deutschen Außenhandels. Im Straßengüterverkehr...

DAF Trucks: Lkw für die Fahrschule

Jährlich werden ungefähr 200.000 Fahrerlaubnisse für die Lkw-Klassen C1, C1E, C und CE neu ausgegeben. Für viele Absolventen bedeutet das den praktischen Einstieg in...

BKF.eXpert: Fortbildungen für Referenten

Ausbilder und Ausbilderinnen in der Berufskraftfahrerqualifikation müssen Fortbildungen nachweisen.Diese Fortbildungspflicht ist bereits seit der Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes(BKrFQG) vom 13.12.2016 festgeschrieben.BKF.eXpert führt mit großem Erfolg...

Deutscher Bundestag: Digitaler Unterricht für Berufskraftfahrer

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Dezember 2024, erstmals über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung für die erste Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften...

DAF Trucks: Neuerungen für das Modelljahr 2025

Momentan liegt auch im Nutzfahrzeugsegment der Fokus auf der e-Mobilität. Ungeachtet dessen gibt es aber auch bei den Diesel-angetriebenen Lkw weiterhin Optimierungen. DAF läutet...