Dass sich der Missbrauch von Fördergeldern nicht lohnt, hat das Urteil des Amtsgerichts Brake gegen den Hauptverantwortlichen eines Güterkraftverkehrsunternehmens wegen Subventionsbetrugs gezeigt.
Verhängt wurde eine neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, gegen sechs weitere Mitwirkende sind Geldstrafen zwischen 3.000 € und 30.000 € festgesetzt worden.
Die zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder in Höhe von 438.000,00 Euro müssen nebst Zinsen an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zurückgezahlt werden.
In den Jahren 2009 bis 2012 hatten die Verantwortlichen eines Güterkraftverkehrsunternehmens die ordnungsgemäße Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr vorgetäuscht, um unrechtmäßig Fördergelder zu erhalten. Dabei wurden externe Dienstleister angehalten, wahrheitswidrig Leistungen als Weiterbildungsmaßnahmen zu deklarieren, die entweder gar nicht oder aber nur in einem deutlich geringeren Umfang stattgefunden haben.
Neben den strafrechtlichen Sanktionen hat in diesen und vergleichbaren Fällen der Subventionsbetrug weitreichende Folgen für die Verurteilten. Neben der Rückzahlung der zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder nebst Zinsen werden Antragstellende bei einer rechtskräftigen Verurteilung für drei Folgejahre von allen Förderprogrammen des Bundesamtes für Güterverkehr ausgeschlossen.