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BAG: Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

  • Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht gemäß Richtlinie 2003/59/EG1, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufkraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Dezember 2021 aktualisierte Anwendungshinweise zur Auslegung der Vorschriften des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) veröffentlicht.

Sie sollen sowohl den betroffenen Fahrern und Unternehmern als auch den für die Umsetzung des Gesetzes zuständigen Behörden die Anwendung der Vorschriften erleichtern und eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit bieten.

Das BKrFQG hat seine Grundlagen in der Richtlinie 2003/59/EG1. Ziel ist die Qualitätssicherung für den Beruf des Kraftfahrers und die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Diese Hinweise wurden im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises (BLAK) „Berufskraftfahrerrecht“ zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt.

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der europarechtlichen Grundlage der Richtlinie 2003/59/EG1 um eine Richtlinie handelt, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht unmittelbar gilt, sondern von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war, können in diesen Anwendungshinweisen grundsätzlich nur Betrachtungsweisen und Auslegungen der nationalen gesetzlichen Regelungen durch die zuständigen Behörden in Deutschland wiedergegeben werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die zuständigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu einzelnen Auslegungsfragen hiervon abweichende Auffassungen vertreten, bzw. die Umsetzung in das nationale Recht anderer Mitgliedstaaten abweichende Regelungen vorsehen.

Diese Anwendungshinweise sollen durch den BLAK „Berufskraftfahrerrecht“ regelmäßig fortgeschrieben und um die getroffenen Entscheidungen ergänzt werden. Es ist daher bei der Verwendung der Anwendungshinweise darauf zu achten, dass die jeweils aktuelle Fassung verwendet wird, welche jeweils auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr unter www.bag.bund.de heruntergeladen werden kann.

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