Im November traf sich die VEDA zur jährlichen Mitgliederversammlung. VEDA-Vorstandsvorsitzender Johannes Witt freute sich, erstmals eine dreistellige Mitgliederzahl verkünden zu dürfen. 100 Autohöfe gehören aktuell dem Branchenverband an. Neu dazugekommen sind der Autohof Raubling sowie die Autohöfe Evendorf, Wörrstadt und Leipzig, die sich derzeit alle im Bau befinden. Auch bei den Fördermitgliedern gab es mit sechs Neumitgliedern eine positive Entwicklung.
Autohof vs. Autobahnraststätte. Daniel Ruscheinsky berichtete über die Preisvergleiche, welche vom Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. (Juli 2021) und dem ADAC (Oktober 2021) durchgeführt wurden. Beide Vergleiche fielen zu Gunsten der Autohöfe aus. Sprich: Abfahren lohnt sich immer! Autohöfe sind in der Regel ca. 20% günstiger als die Mitbewerber auf der Autobahn.
Bewirtung in Autohöfen. Durch den bundesweiten Lockdown war die Gastronomie gezwungen zu schließen und den Lkw- Fahrern Speisen nur TO-GO anzubieten. Auf Initiative der ERP Gruppe mit Unterstützung des Justiziars der VEDA Dr. W. konnte ein Gerichtsbeschluss erwirkt werden, welcher besagt, dass der Autohof als Übernachtungsbetrieb eingestuft wird und somit eine Bewirtung der Berufskraftfahrer im Hause erlaubt. Diesem Beschluss schlossen sich weitere Bundesländer an, was dazu führte, dass durch die VEDA bundesweit zunächst eine allgemeine Anerkennung der Autohöfe erlangt werden konnte.
Lkw-Stellplatzförderprogramm des Bundes. Im zweiten Quartal 2021 wurden die Richtlinien für das Stellplatzförderprogramm des Bundes veröffentlicht. Dieses sieht eine Förderung für die Realisierung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen in Höhe von 80 Prozent der Investitionskosten vor – auch für Grund und Boden. Anträge sind seit Juli 2021 möglich. Vor Einreichung der Antragsunterlagen informiert sich der Antragsteller beim Bundesamt, ob der Bedarf für die von ihm geplanten zusätzlichen Lkw-Stellplätze an dem vorgesehenen BAB-Streckenabschnitt gegeben ist (Bedarfsanfrage). Dies ist der Fall, wenn nach dem jeweiligen Stand der Netzkonzeption des Bundesverkehrsministeriums die Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen auf den Bundesautobahnen nicht bis zum Jahr 2030 möglich ist. Erste Anträge wurden schon eingereicht und auch bewilligt.
Truckparking. VEDA-Vorstand Johannes Witt berichtet von seiner Teilnahme an der 12. Sitzung des Arbeitskreises „Sicherheit in der Logistik“, die am 1.10.2021 im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stattgefunden hat. Er referierte dort zum Thema „Sicheres Parken aus Sicht der VEDA Autohöfe“. Deren Lösung für sicheres Parken lautet Premium- und Quality-Parkplätze. Bundesweit gibt es mittlerweile 27 Standorte an Autohöfen, während die Zertifizierung in Bronze noch sehr verhalten angenommen wird..
Übernachtungsverbot für Lkw-Fahrer. Das Übernachtungsverbot für Lkw-Fahrer, welches Teil des Mobility-Packages zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der ca. 3,6 Millionen Lkw-Fahrer in der EU ist, bleibt bestehen.
Ein wichtiger Punkt dabei ist das Kabinenschlafverbot, das besagt, dass die wöchentliche Ruhezeit nicht in der Kabine des Lkw verbracht werden darf, sondern in einer Unterkunft (z. B. Hotel, Herberge). Die VEDA prüft derzeit Hostel- und Containerhotellösungen, die von den Unternehmen Roatel und Hotelwerkstatt angeboten werden. Vor allem strebt die VEDA aber an, Autohöfe als qualifizierte Übernachtungsorte zu etablieren.
Vorstandswahl 2021. Turnusgemäß stand die Neuwahl des Vorstandes an. Alle Vorstandsmitglieder stellten sich erneut für die nächste Wahlperiode zur Verfügung und alle wurden in ihren Ämtern bestätigt. Den Vorstand der Vereinigung Deutscher Autohöfe bilden also weiterhin Johannes Witt (Euro Rastpark) als Vorsitzender, Gerhard Bergler (Autohof Neuhaus) als Schatzmeister sowie Thomas Strauß (Total Deutschland) und Daniel Ruscheinsky (24- Autohöfe). Als Kassenprüfer sind weiterhin Thomas Kreutzmann (Schweitenkirchen) und Kay Nekolny (Bad Rappenau) im Amt.
Wir bleiben dran und berichten weiter über die laufenden Projekte der VEDA.
Elke Lichtenberg