Das Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Förderprogramme an. Mit dem Förderprogramm „De-minimis“ können beispielsweise Fahrerassistenzsysteme gefördert werden.
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen,
- die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
- Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden überobligatorische Maßnahmen, die der Sicherheit im Straßengüterverkehr dienen und/oder sich positiv auf die Umwelt auswirken.
- Fahrzeugbezogene Maßnahmen
z. B. Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland
- Personenbezogene Maßnahmen
z. B. Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/Disponenten
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
z. B. Telematiksysteme
Wie hoch ist die Förderung?
Förderfähig sind höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich wie folgt: Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz (bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug) Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen und Kalenderjahr: 33.000 Euro.
Das BAG informiert auf seiner Internetseite ausführlich über die Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr:
- De-minimis
- Ausbildung
- Weiterbildung
- EEN