Ziel des Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte ist es, einen wirksamen Wirtschaftsimpuls zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung sowie damit einhergehend einen spürbaren und anhaltenden Beitrag zur Absenkung des CO2- und Schadstoffemissionsniveaus zu erreichen.
Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten eine Förderung, wenn sie ein oder mehrere gewerblich eingesetzte(s) Bestandsfahrzeug(e) der Fahrzeugklasse N2 oder N3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von wenigstens 7.500 kg verschrotten lassen, die mit einem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro V/EEV oder schlechter betrieben werden, und dafür ein Neufahrzeug entweder mit Elektroantrieb, Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI anschaffen.
Das Neufahrzeug muss über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen. Soweit es sich um ein Nutzfahrzeug der Schadstoffklasse Euro VI handelt, muss dieses zum Zeitpunkt der Auslieferung mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein.
Gefördert wird zudem die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bietet und damit den Energieverbrauch mindert.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.bag-bund.de