Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie „AAS“ sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Wann und wie können Anträge gestellt werden?
Das Datum, ab dem erstmalig Förderanträge für das Jahr 2021 gestellt werden können, hat das Bundesamt für Güterverkehr für 2021 auf seiner Internetseite bekannt gegeben: 21. Januar 2021, ab 9:00 Uhr.
Die Anträge auf Förderung eines Abbiegeassistenzsystems sind ausschließlich in elektronischer Form über das eService-Portal des Bundesamts für Güterverkehr zu stellen. Die Förderperiode läuft jeweils bis zum 15. Oktober eines Jahres.
Außerkrafttreten der Richtlinie
Die Richtlinie tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt; spätestens jedoch am 31. Dezember 2024.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.