Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) aufgelegt. Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer/innen und Fußgänger/innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen.
Ziel des Förderprogramms ist es, diese Unfälle signifikant zu verringern.
Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 25. März 2020, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Bundesamt für Güterverkehr ist die zuständige Bewilligungsbehörde.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Dazu gehören bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen System- und externe Einbaukosten sowie bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen die Systemkosten. Technische Vorgaben für diese Abbiegeassistenzsysteme als Voraussetzung für eine Förderung wurden am 15.10.2018 im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht: „Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung […]“.
Diese sind Grundlage der Förderung. Förderfähige Kraftfahrzeuge sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich- rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden. Die Zweckbindungsfrist beträgt zwei Jahre.
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer/innen, Halter/innen, Leasingnehmer/innen und Mieter/innen von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen. Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „Deminimis“
zuwendungsberechtigt sind, können Abbiegeassistenten ab 2020 für Kraftfahrzeuge, die über das Förderprogramm „De-minimis“ förderfähig sind, nur dort fördern lassen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Mit den Maßnahmen für den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen darf erst
nach Antragstellung begonnen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Für jeden Zuwendungsberechtigten sind grundsätzlich maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen werden in der Richtlinie geregelt.