Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. berichtet über eine interessante Entwicklung in Portugal.
In Portugal wurde eine Änderung der Rechtsvorschriften für Beförderungsverträge veröffentlicht, wonach es Lkw-Fahrern, abgesehen von wenigen Ausnahmen, untersagt ist, Be- und Entladevorgänge in Portugal durchzuführen. Darüber hinaus sieht die neue Verordnung auch bei Standzeiten im Rahmen der Be- und Entladung von mehr als zwei Stunden eine Entschädigung vor.
Die neue Verordnung ist am 11. September 2021 in Kraft getreten.