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BMVI: Mehr als 200 neue Strecken für Lang-Lkw

Zum Einsatz von Lang-Lkw erläutert Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik: „Mit dem Einsatz von Lang-Lkws in der Logistik können Fahrten und Spritverbrauch reduziert werden: Zwei Lang-Lkws können drei reguläre Lkws ersetzen. Das haben die Untersuchungen zu unserem Feldversuch gezeigt. Das bedeutet weniger Verkehr auf unseren Straßen und trägt dazu bei, den Güterverkehr auf der Straße effizienter und ressourcensparender aufzustellen. Dieses Potenzial haben auch die Länder erkannt. Sie haben uns rund 200 neue Strecken genannt, die wir im Rahmen der 10. Änderungsverordnung in unsere Positivliste aufnehmen. Zudem gibt Brandenburg erstmals das gesamte Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger frei.“

Die 10. Änderungsverordnung Lang-Lkw wurde am 13.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 14.11.2020 in Kraft getreten.

Wichtigsten Neuerungen der 10. Änderungsverordnung Lang-Lkw

  • Mehr als 200 neue Strecken werden in die Positivliste aufgenommen.
  • Brandenburg gibt erstmals das gesamte Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1) frei.

Hintergrundinformationen

Lang-Lkw bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Die Lang-Lkw Typen 2 bis 5 können im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund.
Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom BMVI aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung. Der Lang-Lkw Typ 1 ist derzeit bis Ende 2023 befristet zugelassen.

Abschlussbericht der BASt

Der Abschlussbericht der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) zum Feldversuch mit Lang-Lkw wurde im Dezember 2016 veröffentlicht.

  • Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw
  • Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 Prozent und 25 Prozent
  • Kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur
  • Sehr geringe Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße

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