Die neue Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle)* ist am 19.10.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 9.11.2021 in Kraft getreten. Eine Reihe von Buß- und Verwarnungsgelder wurden neu geregelt.
Parken und Halten
- Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe: bis zu 110 Euro. (Bei schwerwiegenden Verstößen darüber hinaus Eintrag eines Punktes im FAER).
- Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz: 55 Euro.
- Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge: 55 Euro.
- Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve: 35 Euro.
- Allgemeiner Halt- und Parkverstoß: bis zu 25 Euro.
Rettungsgasse
- Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.
Geschwindigkeitsverstöße
Sonstige Regelverstöße
- Vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge: bis zu 100 Euro.
- Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren: bis zu 100 Euro.
- Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
- Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.
Die genannten neuen Regelungen können lediglich eine Auswahl darstellen. Den kompletten neuen Bußgeldkatalog finden Sie kostenfrei unter