Wer in den Niederlanden mit einem „Lang-Lkw“ unterwegs ist, muss dafür im Besitz eines gültigen LZV-Zertifikates sein. Auf diese in Deutschland wenig bekannte Anforderung hat uns das Rijcenter Gons, eine auf Berufskraftfahrer-Schulungen spezialisierte Fahrschule im niederländischen AJ Rogat, aufmerksam gemacht.
Dazu nachfolgend eine Übersetzung der entsprechenden Richtlinie der Zentralen Fahrerlaubnisagentur (CBR in den Niederlanden):
Artikel B. LZV-Fahrerzertifikat
Der Fahrer des Lang-Lkw muss im Besitz von Folgendem sein:
1. ein gültiges CCV-Zertifikat „Fahrfähigkeitsprüfung für längere und/oder schwerere Fahrzeuge“, ausgestellt von der Zentralen Fahrerlaubnisagentur. Diese berufliche Anforderung ist gleichbedeutend mit beruflichen Anforderungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat gelten, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, Vertragspartei eines diesbezüglichen oder teilweise für die Niederlande bindenden Vertrags ist und ein Berufsniveau garantiert, das nach Ansicht des CBR mindestens gleichwertig ist, mit dem durch die nationalen Berufsanforderungen angestrebten Niveau.
2. Die im ersten Absatz genannte Bescheinigung muss bei Inanspruchnahme der Befreiung am Fahrzeug vorhanden sein.
3. Absatz 1 gilt nicht, wenn eine Ausnahmeregelung für die Ausbildung von Lang-Lkw in Anspruch genommen wird, sofern:
a) der LZV-Fahrer in Ausbildung seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen C und E ist;
b) dem LZV-Fahrer in der Ausbildung in den letzten 3 Jahren nicht die Fahrerlaubnis entzogen wurde und der ihm ausgestellte Führerschein nicht für ungültig erklärt oder eingezogen wurde, und
c) Es kann durch einen schriftlichen und persönlichen Anruf, der am Fahrzeug vorhanden ist, nachgewiesen werden, dass der Lang-Lkw-Fahrer am Tag der Inspektion unter der Aufsicht eines autorisierten Trainers eine Ausbildung absolviert und im Besitz einer gültigen Ausbildungsbefreiung oder eines Ausbildungslehrgangs ist. Die Aufsicht eines qualifizierten Trainers erfolgt zur Vorbereitung auf das Zertifikat oder einer Prüfung für das Zertifikat gemäß Absatz 1.
Anmerkung:
Artikel 1 bezieht sich auf eine gleichwertige berufliche Anforderung. In anderen EU-Mitgliedsstaaten, auch in Deutschland, gibt es derzeit keine vergleichbare berufliche Anforderung oder Ausbildung.
Auch im Hinblick auf Lang-Lkw gibt es Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden, z.B.:
– In den Niederlanden darf das Gesamtgewicht 60 Tonnen betragen.
– In den Niederlanden wurden weitere Strassen für Lang-Lkw freigegeben. Nicht nur Autobahnen, sondern auch mehrere Provinzstrassen und Industriegebiete.
Rijcenter Gons ist ein Schulungsunternehmen, das spezialisiert ist auf Transportausbildungen.
Das Rijcenter Gons bietet entsprechende Kurse für Fahrer von Lang-Lkw auch für ausländische Fahrer an. Abhängig von der Lang-Lkw-Erfahrung kann es sich um eine Schulung und Prüfung an einem Tag gleichzeitig handeln oder auch über mehrere Tage verteilt. Bei der Prüfung ist die Anwesenheit eines Dolmetschers durch die zentrale Fahrerlaubnisagentur zwingend erforderlich. Auch das wird durch das Rijcenter Gons organisiert.