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Gefährdungsbeurteilung / Unterweisungen: Wirksamer Arbeitsschutz

Ladetätigkeiten sind mit einem hohen Risiko verbunden. Von der Ladefläche herabfallende Ladungsteile, plötzlich von der Laderampe abziehende Lkw oder der sorglose Umgang mit tonnenschweren Ladegütern verursachen oft tragische Unfälle. Das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, solche Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

Gefahren erkennen, Unfälle vermeiden

Für den Berufskraftfahrer sind neben dem Gütertransport auch das Beund Entladen gefährliche Tätigkeiten, wie das folgende Beispiel zeigt: „Der Lkw-Fahrer war im hinteren Bereich der Ladefläche mit dem Verzurren der Ladung beschäftigt. Plötzlich kippte eine Palettenladung von den Gabelzinken und traf den 63-Jährigen. Er erlitt schwere Verletzungen am Oberkörper.“ Die Unfalluntersuchung deckte die Sicherheitsmängel auf: Es fehlte an einer Absprache zwischen den Beteiligten, zudem war der Fahrer im dunklen Bereich der Ladefläche für den Staplerfahrer kaum wahrzunehmen. Eine Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleitete Maßnahmen, wie eine Warnwestentragepflicht für den Fahrer und ein Aufenthaltsverbot im Gefahrenbereich des Staplers sowie Unterweisungen, hätten den Unfall sicherlich verhindert.

Gefahrenbereich Stapler: Abstand halten!

Unternehmerverantwortung

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt beim Unternehmer. Er kann sich jedoch durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder Führungskräfte unterstützen bzw. beraten lassen. Mitarbeiter sollten mit einbezogen werden, so weiß der Lkw-Fahrer am besten, wo in seinem Arbeitsumfeld Gefahren lauern. Dieses Praxiswissen sollte genutzt werden.

Methodik der Gefährdungsbeurteilung

Betriebsstruktur und Tätigkeiten erfassen

Zur systematischen Vorgehensweise ist es erforderlich, die einzelnen Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe inklusive der eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe zu erfassen. Beispielsweise sind für den Berufskraftfahrer auch alle Nebentätigkeiten, wie das Be- und Entladen, An- und Abkuppeln sowie Servicearbeiten am Fahrzeug aufzulisten.

Gefährdungen ermitteln

Für jeden Arbeitsplatz sind die Einzeltätigkeiten zu analysieren und die möglichen Gefährdungen zu ermitteln. Für die Tätigkeit des Beladens sind etwa Personen, die sich in unmittelbarer Nähe aufhalten, der Quetschgefahr durch bewegte Arbeitsgeräte und bewegte Ladegüter ausgesetzt.

Gefährdungen beurteilen

Sind die Gefährdungen benannt, muss nun beurteilt werden, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Beispiel: Beim Besteigen des Aufliegers besteht auf Grund einer schadhaften Aufstiegsleiter akute Absturzgefahr.
Folglich ist als Maßnahme die Instandsetzung des defekten Bauteils festzulegen. In der Vielzahl der ermittelten Gefährdungen sind die daraus resultierenden Maßnahmen offensichtlich. Gestaltet sich die Einschätzung einer Gefährdungssituation jedoch schwierig, kann die Risikokennzahl (R) weiterhelfen. Diese errechnet sich aus der subjektiven Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit (E) eines Unfalls und der Schadensschwere (S).

Schutzmaßnahmen festlegen

Basierend auf den ermittelten Gefährdungen sind nun die Maßnahmen, unter Beachtung der TOP-Rangfolge, auszuwählen. Zuerst muss nach technischen Lösungen gesucht werden. Wenn diese nicht ausreichen, sind ergänzende organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu ergreifen.
Beispiel: Auf Grund des hohen Risikopotentials im Rangierbereich wird festgelegt: Eigene Lkw werden mit Kamera-Monitor-Systemen ausgerüstet, fremde Lkw rangieren nur noch mit Einweiser. Zusätzlich wird ein Zugangsverbot für Fußgänger vereinbart und die Mitarbeiter unterwiesen.

TOP-Rangfolge der Schutzmaßnahmen (Beispiele)

Maßnahmen durchführen und deren Wirksamkeit prüfen

Die Maßnahmen sind konkret zu beschreiben und verbindlich festzulegen:
Was ist genau zu veranlassen? Wer ist für die Durchführung und bis zu welchem Termin verantwortlich? Die Umsetzung und deren Wirksamkeit muss geprüft werden. Sind die Maßnahmen nicht geeignet, um das gewünschte Ziel zu erreichen, dann sind weitere Maßnahmen einzuleiten.

Regelmäßig prüfen und fortschreiben

Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren und mindestens jährlich auf Aktualität zu kontrollieren. Darüber hinaus erfordern Anlässe, wie der Neubau einer Lkw-Tankstelle oder die Einführung neuer Arbeitsstoffe eine zusätzliche Überprüfung. Arbeitsunfälle und auch Beinaheunfälle zwingen zum Handeln, denn sie sind ein Indiz dafür, dass die Gefährdungsbeurteilung lückenhaft war und vervollständigt werden muss.

Vorgehensweise Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1: Betriebsstruktur, Arbeitsplätze, Tätigkeiten erfassen
Schritt 2: Gefährdungen ermitteln
Schritt 3: Gefährdungen beurteilen
Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen; TOP-Rangfolge
Schritt 5: Maßnahmen durchführen
Schritt 6: Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen
Schritt 7: Dokumentieren und fortschreiben

Die BG Verkehr bietet eine Broschüre „Sicherheits-Check: Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung“ mit Arbeitshilfen und Vorlagen an (Mat.-Nr. 670-300-000). Aber aufgepasst: Solche Vorlagen sind immer auf die Besonderheiten des Betriebes anzupassen.

Sicherheits-Check für den Verladebereich

Unfallschwerpunkte im Verladebereich sind das Rangieren und Rückwärtsfahren von Lkw, das vorzeitige Losfahren von der Laderampe und das Be- und Entladen. Beispielhaft wird für diesen Bereich eine Muster-Gefährdungsbeurteilung gezeigt, die jedoch auf die betrieblichen Verhältnisse anzupassen ist.

Rangieren und Rückwärtsfahren

In vielen Betrieben erfolgt die Lkw-Beladung über das Heck, was ein rückwärts Heranfahren an die Laderampe erfordert. Diese Fahrmanöver sind risikoreich, denn der Bereich hinter dem Lkw ist für den Fahrer nicht einsehbar. Mitarbeiter, die beim Rangieren behilflich sein wollen und dabei an- oder überfahren werden, sind keine Seltenheit. Eine mangelhafte Betriebsorganisation und fehlende Unterweisungen erhöhen das Unfallrisiko in diesem Bereich. Um die Sicherheit zu erhöhen, sind Präventionsmaßnahmen erforderlich. Hierzu zählen etwa Kamera-Monitor-Systeme am Lkw, eine Trennung der Verkehrswege für Fußgänger und Fahrzeuge sowie Regelungen, wie Rückwärtsfahren nur mit Einweiser.

Laderampe

Ein weiterer Unfallschwerpunkt stellt die Schnittstelle zwischen Lkw und Laderampe dar. Dort ereignen sich Unfälle überwiegend beim Beladen selbst, wie das Beispiel zeigt: „Herr Maier war damit beschäftigt, einen an der Verladerampe stehenden Lkw mit dem Stapler zu beladen. Durch ein Missverständnis zog der Fahrer den Lkw vorzeitig ab, daraufhin stürzte Herr Maier mit dem Stapler von der Rampe und verletzte sich schwer.“ Ein Unfall, wie er sich jährlich mehrfach ereignet. Um solche Absturzunfälle zu verhindern, schreiben die Berufsgenossenschaften vor, dass an der Rampe stehende Fahrzeuge durch Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile zu sichern sind.

Be- und Entladen

Gründe für die zahlreichen Unfälle beim Be- und Entladen sind die räumliche Nähe zu Arbeitsgeräten und zur Ladung. Es besteht die Gefahr, von einem Gabelstapler angefahren oder von herabfallender Ladung getroffen zu werden. Auch beim Lösen der Zurrgurte kann die Ladung von der Ladefläche kippen. Um das Gesundheitsrisiko zu reduzieren, gehören Sicherheitsschuhe und Warnweste zur Grundausstattung jedes Fahrers. Sichere Arbeitsabläufe sollten festgelegt, unterwiesen und in praktischen Übungen trainiert werden.

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