Der „tekom-Dokupreis 2020“ für die Betriebsanleitung der neuen MAN Truckgeneration bestätigt die Zielsetzung von „Simplifying Business“, also den Fahrer in seiner Aufgabe maximal zu unterstützen.
- Verliehen von der „tekom“, dem weltgrößten Fach- und Berufsverband für technische Kommunikation
- Eine weitere Auszeichnung für die neue MAN Truckgeneration, dessen MAN TGX der „Truck of the Year 2021“ ist
Oft liegt sie kaum beachtet in einer Schublade im Armaturenbrett. Dabei müsste sie mit ihren 714 Seiten im Format DIN A5 quer, etwa vier Zentimeter Dicke und einem Gewicht von 540 Gramm doch auffallen.
Die Betriebsanleitung gehört gesetzlich gefordert zum Lieferumfang eines Lkw. Und wenn man sie zur Hand nimmt, dann ist es meistens ein Notfall, bei dem man schnell die Lösung benötigt. Sei es, dass man die Frontklappe öffnen will, den Einfüllstutzen zum Nachfüllen vom Scheibenwaschwasser sucht oder man die Aktivierung vom Tagfahrlicht nachschlagen möchte. Da helfen eine gut strukturierte Inhaltsübersicht sowie das Stichwortverzeichnis. Von dort aus geht es mit einem Farbcode zum gesuchten Kapitel. Diese leichte Orientierung führt die „Gesellschaft für Technische Kommunikation e.V. tekom“ in ihrer Bewertung als einen der Gründe auf, warum sie der MAN Betriebsanleitung für die neue Baureihe MAN TGX den „tekom-Dokupreis 2020“ verlieh. Die „tekom“ ist der weltweit größte Fach- und Berufsverband für Technische Kommunikation mit rund 9.500 Mitgliedern.
Die tekom-Gutachter haben nicht nur geblättert und gelesen, sie haben praxisgerecht den Umschlag mit einigen Wassertropfen benetzt. Schließlich kann es passieren, dass der Fahrer bei Regen mit dem Buch in der Hand vor seinem Lkw steht. Ihr Fazit: „Der Umschlag scheint beim Testen wasserresistent.“ Viel wichtiger ist es jedoch: Text und Abbildungen sollten wirklich helfen. Dafür setzten sich die beiden Bewerter der tekom, die von Lkw keine Ahnung haben und somit nichts als Selbstverständlichkeit hinnehmen, ins Fahrzeug und verglichen es mit der Dokumentation. „Prägnant, korrekt, exakt“, lautete das Urteil.