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Sicherheit im Gütertransport: Sichere Lkw-Transporte

Damit ein Transport sicher und unfallfrei ablaufen kann, sind bestimmte Voraussetzungen zu schaffen. So ist zunächst dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge und Ladungssicherungsmittel für die Transportaufgabe geeignet und in einem technisch einwandfreien Zustand sind. Eine weitere Bedingung sind gut ausgebildete Fahrer, die hinsichtlich der Arbeitsabläufe und sicheren Verhaltensweisen unterwiesen sind. Hierbei sind sicherheitsrelevante Themen, wie etwa der sichere Umgang mit dem Fahrzeug und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung mit den Fahrern regelmäßig zu besprechen.

Abfahrtskontrolle muss sein

Fahrzeuge und deren Aufbauten werden hoch beansprucht und unterliegen damit einem gewissen Verschleiß. Daher fordert § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung von jedem Fahrer ein verkehrssicheres Fahrzeug und verlangt von ihm vor und während der Fahrt eine Sicht- und Funktionskontrolle. Gleiches regelt für gewerblich genutzte Fahrzeuge die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ in § 36 Abs. 1. Darin heißt es: Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Der Vorteil eines regelmäßigen Sicherheitschecks: Mängel werden frühzeitig erkannt und können rechtzeitig behoben werden.

Die Folgen einer versäumten Abfahrtskontrolle zeigt nachfolgendes reales Geschehen: Eine Transportfirma war mit dem Transport einer 18 Tonnen schweren Presse beauftragt. Dabei ersparte sich der Fahrzeugführer die Abfahrtskontrolle und verließ sich auf die durchgeführte Ladungssicherung des Leiters der Ladearbeiten. In einem Kreisverkehr rutschte die Presse vom Auflieger und wurde erheblich beschädigt. Die Kaskoversicherung verweigerte die Schadensregulierung unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit. Daraufhin verklagte die Transportfirma die Versicherung auf Zahlung. Das OLG Saarbrücken stellte klar, dass der Fahrzeugführer eines Lkw für die sachgemäße Verladung verantwortlich sei. Es gehöre zu der Kontrollpflicht des Fahrers sich vor Fahrtantritt von der verkehrssicheren Verladung zu überzeugen.

Jährliche UVV-Prüfung

Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung sind gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal jährlich einer sogenannten UVV-Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen. Diese Prüfung umfasst neben der Kontrolle der Verkehrssicherheit, auch die der Arbeitssicherheit und betrifft alle sicherheitsrelevanten Bauteile, auf die sich der Fahrer bei seiner täglichen Arbeit am Fahrzeug verlassen muss. Regelmäßig sind etwa folgende Bauteile auf den arbeitssicheren Zustand zu prüfen:
• Aufstiege und Arbeitsplätze auf dem Fahrzeug
• Bewegliche An- und Aufbauten, wie Hecktür, kippbare Aufbauten
• Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Sicherungsmittel: Jährliche Prüfung und Sichtprüfung vor der Verwendung

Sichere Transporte erfordern auch Sicherungsmittel in ordnungsgemäßem Zustand. Daher regelt die Richtline VDI 2700, dass Ladungssicherungsmittel jeglicher Art einer jährlichen Prüfung durch eine befähigte Person zu unterziehen sind. Aus gutem Grund, denn beispielsweise stellt die Verwendung eines eingerissenen Zurrgurtes für den Anwender und andere Verkehrsteilnehmer ein Unfallrisiko dar. Damit Mängel an Sicherungsmitteln möglichst taggenau erkannt werden, ist zusätzlich zur jährlichen Prüfung durch den Fahrzeugführer eine Sichtprüfung vor jeder Verwendung durchzuführen. Es gilt die Regel: Schadhafte Sicherungsmittel sind unverzüglich der weiteren Verwendung zu entziehen.

Sicher arbeiten am Fahrzeug – Persönliche Schutzausrüstung muss sein

Der Fahrer ist bei seiner beruflichen Tätigkeit einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, das Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung kann ihn vor Verletzungen schützen. Beispielsweise besteht bei Entladetätigkeiten mit Flurförderzeugen ein erhöhtes Risiko für Fußverletzungen, weshalb zwingend Sicherheitsschuhe zu tragen sind. Häufig werden auch scharfkantige Gegenstände oder Paletten mit rauen Oberflächen verladen. In diesen Fällen sind Schutzhandschuhe zu benutzen, um die Gefahr von Handverletzungen zu vermeiden. Besteht das Risiko von einem rangierenden Lkw oder Flurförderzeug angefahren zu werden, dann gilt eine Warnwestentragepflicht. Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe und Warnweste gehören daher zur Grundausstattung eines jeden Fahrers.

Bei Ladetätigkeiten Sicherheitsschuhe tragen. Quelle: Still GmbH

Fahrerkabine: Sicher ein- und aussteigen

Das Risiko beim Ein- und Aussteigen abzustürzen wird verringert, wenn die vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Aufstiege und Haltegriffe durch den Fahrer auch bestimmungsgemäß benutzt werden. Reifen und ringförmige Tritte an Felgen sind als Aufstiege nicht zugelassen. Leider halten sich manche Fahrer nicht an diese Vorgaben, sondern springen aus dem Fahrerhaus herunter und nehmen dabei Verletzungen in Kauf.

Ein- und aussteigen – so geht es sicher:

• Vor dem Öffnen der Tür den nachfolgenden Verkehr beachten.
• Vorwärts einsteigen und rückwärts aussteigen.
• Eine Hand am Haltegriff und eine Hand an der Haltestange.
• Nicht mit Gegenständen in den Händen ein- oder aussteigen.
• Unbedingt festes Schuhwerk tragen – keine Schlappen oder Latschen.

Foto: MAN Truck & Bus

Abstürzen von der Ladefläche

Zum Besteigen der Ladefläche nutzen einige Fahrer den Unterfahrschutz oder das Reserverad als Aufstiegshilfe. Derartige Kletterpartien sind jedoch mit einem hohen Verletzungsrisiko verbunden und ebenso wie das Herunterspringen von der Ladefläche strikt verboten. Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass die vom Aufbauhersteller dafür vorgesehenen Aufstiegshilfen zu benutzen sind.

Kletterpartien sind verboten

An- und Abkuppeln von Fahrzeugen

Das Kuppeln von Gelenkdeichselanhängern gehört für viele Fahrer zwar zum täglichen Geschäft, trotzdem kommt es dabei immer wieder zu schweren Unfällen. Bei der Unfalluntersuchung stellt sich oft heraus, dass unsachgemäßes Verhalten die Ursache waren, weshalb von den Fahrern bestimmte Regeln zu beachten sind. Hierzu bietet die Berufsgenossenschaft BG Verkehr die Unterweisungskarte Güterkraftverkehr G1 „Kuppeln von Gelenkdeichselanhängern“ an. Eine Mappe mit weiteren Unterweisungskarten steht bei der BG Verkehr zum Herunterladen bereit.

Unterweisungskarte G1
„Kuppeln von Gelenkdeichselanhängern“
Quelle: BG Verkehr

Unfallbeispiel: Lkw-Beladung
Logistikleiter K. beschreibt folgendes Ereignis: „Unser Staplerfahrer war damit beschäftigt, einen Lkw zu beladen. Das schwere Gerät setzte zurück, als plötzlich der Lkw- Fahrer hinter dem Stapler vorbeilief und von ihm erfasst wurde. Mit schweren Verletzungen wurde er ins Krankenhaus eingeliefert.“ Weiter führt er aus: „Wir haben aus dem Unfall Konsequenzen gezogen: Ab sofort besteht für die Lkw-Fahrer und für unser eigenes Ladepersonal eine Warnwestentragepflicht. Zudem müssen sich die Lkw-Fahrer während der Verladung im Pausenraum aufhalten. Solche furchtbaren Ereignisse sollen der Vergangenheit angehören.“

Gefahren an der Rampe – Rangieren und andocken

Für die Verladung muss der Lkw rückwärts an die Laderampe heranfahren. Hierbei wird dem Fahrer höchste Aufmerksamkeit abverlangt, denn der rückwärtige Bereich ist für ihn nicht einsehbar. Daher regelt die Durchführungsanweisung zu § 46 der DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“, dass der Fahrer nur rückwärtsfahren darf, wenn sichergestellt ist, dass sich dort keine Personen aufhalten. Diese Vorgabe erfüllen beispielsweise Lkw, wenn sie mit einer Rückfahrkamera ausgerüstet sind. Ist dies nicht der Fall und gibt es keine anderweitigen Maßnahmen, die das Rückwärtsfahren sicherer machen, dann hat sich der Fahrer einweisen zu lassen.

Lkw abstellen

Ist das Fahrzeug angedockt, muss sichergestellt werden, dass es beim Ladevorgang nicht wegrollen kann. Daher hat der Fahrer die Feststellbremse zu betätigen und Unterlegkeile anzulegen. Aufgepasst! Erfolgt die Verladung mit Staplern entstehen beim Bremsen und Beschleunigen des Staplers ruckartige Schubkräfte, die den Lkw in Bewegung setzen können. Bei Ladetätigkeiten mit Staplern sind daher Unterlegkeile nach beiden Richtungen anzulegen.

Assistenzsysteme für mehr Verkehrssicherheit

Abbiegeassistent
Abbiegeassistenten warnen Lkw-Fahrer, wenn beim Abbiegen Fußgänger oder Radfahrer gefährdet werden. Dafür werden zur Erfassung von Objekten im toten Winkel des Lkw Kameras, Ultraschall-, Radar- oder Infrarotsensoren angebracht. Erfassen die Sensoren einen Radfahrer oder Fußgänger, wird der Fahrer optisch und akustisch gewarnt.

Elektronische Außenspiegel
Im Straßenverkehr immer häufiger zu sehen sind Rückspiegel als Kamera-Monitor-Systeme, die die entsprechenden Bilder auf Monitoren im Innenraum zeigen.
Hilfs- und Distanzlinien auf dem Display unterstützen den Fahrer beim Abbiegen oder beim Ein- und Ausscheren. Solche Kamerasysteme bieten zudem eine verbesserte Sicht im Bereich der A-Säule, da die herkömmlichen Rückspiegel entfallen.

Quelle: Daimler Truck AG

Notbremsassistent
Ein Notbremsassistent warnt bei Kollisionsgefahr und leitet – wenn erforderlich – selbsttätig eine Notbremsung ein. Die Einführung von Notbremsassistenten ist seit November 2018 abgeschlossen, das heißt Notbremsassistenten sind seitdem EU-weit für alle Neufahrzeuge über 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Die Anforderungen sind vom Gesetzgeber jedoch mäßig formuliert. So müssen Notbremssysteme bei stehenden Hindernissen lediglich 20 km/h bei einer Fahrgeschwindigkeit von 80 km/h abbauen. Neueste Generationen des Notbremsassistenten können allerdings deutlich mehr leisten und mitunter vor dem Hindernis stoppen.

Was vom Fahrer zu beachten ist!

Vor dem Aussteigen
• Sicherheitsschuhe und Warnweste anziehen.

Vor dem Beladen
• Absicherung des Fahrzeugs mit Unterlegkeilen gegen Wegrollen.
• Hecktüren durch Türfeststeller sichern.
• Mit dem Ladepersonal das ordnungsgemäße Positionieren der Ladung sowie die Ladungssicherungsmaßnahmen abstimmen.

Während der Beladung
• Ladefläche verlassen und an eine sichere Position begeben.

Vor Fahrtantritt
• Abfahrtskontrolle sowie Kontrolle der Ladungssicherungsmaßnahmen.

Während der Fahrt
• Kontrolle des Fahrzeugs auf augenfällige Mängel.
• Gegebenenfalls Nachbesserung der Ladungssicherungsmaßnahmen.
• Anpassen der Fahrgeschwindigkeit an die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung (§ 3 StVO).

Vor dem Entladen
• Absicherung des Fahrzeugs mit Unterlegkeilen gegen Wegrollen.
• Vor dem Öffnen prüfen, ob Ladung gegen Hecktüren oder Bordwände drückt. Erforderlichenfalls von der gegenüberliegenden Fahrzeugseite entladen oder von Hand abpacken.
• Mit dem Ladepersonal das sichere Entladen abstimmen.

Während der Entladung
• Ladefläche verlassen und an eine sichere Position begeben.

Dieter Bachmann

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