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Unfallvermeidung: Sicheres Verladen an der Rampe

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Für die meisten Lkw-Fahrer sind Zeitdruck und Stress an der Tagesordnung. Ursache hierfür sind neben überlasteten Autobahnen auch die Wartezeiten beim Kunden. Dieser Zeitraum kann von der Anmeldung des Lkw am Empfang bis zum Beginn der Be- oder Entladung mehrere Stunden betragen.

Ist der Zeitpunkt für die Verladung endlich gekommen, geht es mitunter hektisch zu – schließlich soll die verlorene Zeit wieder reingeholt werden. Gerade in solchen Situationen erhöht sich das Risiko für Verladeunfälle, wie Angefahren werden durch Gabelstapler oder Quetschen von Körperteilen durch bewegte Ladegüter.

Durch die Implementierung betrieblicher Strukturen und Abläufe sowie klare Absprachen zwischen den Beteiligten kann das Unfallrisiko minimiert werden. Übersichtlich gestaltete Rangierflächen sowie technische Maßnahmen, wie Ampelanlagen für Andock- und Abfahrvorgänge tragen zu einem Sicherheitsgewinn im Rampenbereich bei.

Verladebereich sicher gestalten

Ein gefährliches Fahrmanöver ist das Rangieren von Lkw, schließlich besteht ein erhebliches Risiko mit anderen Fahrzeugen oder Personen zu kollidieren. Solche Anfahrunfälle, die für Personen oft tödlich enden, lassen sich durch bauliche Maßnahmen entschärfen:

  • Großflächige Gestaltung des Rangierbereichs vor der Laderampe.
  • Strikte Trennung des Rangierbereichs von den Verkehrswegen für Fußgänger.
  • Verkehrsspiegel für schwer einsehbare Stellen.
  • Ausleuchtung der Verkehrsflächen mit Fahrzeugverkehr sowie der Laderampen mit Beleuchtungsstärken von mindestens 150 Lux (Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4).

Betriebsfremden Fahrern kann die zielgenaue Anfahrt zur Ladestelle zum richtigen Zeitpunkt durch entsprechende Maßnahmen erleichtert werden – das erspart ihnen Zeit und Stress. Beispiele hierfür sind:

  • Beschilderung der Verkehrswege.
  • Deutlich sichtbare Kennzeichnung und Nummerierung der Ladebrücken.
  • Ausstattung der Ladebrücken mit Ampelanlagen
    • „Grün“, das Verladetor ist freigegeben
    • „Rot“, das Verladetor ist belegt
    • Abziehen der Fahrzeuge nur bei „Grün“
  • Übergabe eines Funk-Meldeempfängers an den Fahrer, durch welchen der Abruf zur Verladung erfolgt.

Rangieren und andocken

Für die Verladung muss der Lkw meist rückwärts an die Laderampe oder Ladebrücke heranfahren. Hierzu wird dem Fahrer höchste Konzentration und Aufmerksamkeit abverlangt, denn der rückwärtige Bereich ist für ihn nicht einsehbar. Daher regelt die Durchführungsanweisung des § 46 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“, dass der Fahrer nur rückwärtsfahren darf, wenn sichergestellt ist, dass sich dort keine Personen aufhalten. Diese Vorgabe erfüllen beispielsweise Lkw, wenn sie mit einer Rückfahrkamera ausgerüstet sind. Ist dies nicht der Fall und gibt es keine anderweitigen Maßnahmen, die das Rückwärtsfahren sicherer machen, dann hat sich der Fahrer eines Einweisers zu bedienen und folgende Punkte zu beachten:

  • Den Lkw vorsichtig in Bewegung setzen.
  • Nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Ständig bremsbereit sein.
  • Sofort anhalten, wenn der Einweiser im „Toten Winkel“ steht.

Beachte!
Einweiser müssen die Handsignale beherrschen und für diese Tätigkeit benannt worden sein. Sie dürfen sich nicht im Gefahrenbereich aufhalten. Zum Lkw-Fahrer müssen sie eine ständige Sichtverbindung haben. Für den Einweiser besteht eine Warnwestentragepflicht.

Lkw abstellen

Ist das Fahrzeug angedockt, muss sichergestellt werden, dass es beim Ladevorgang nicht wegrollen kann. Demzufolge hat der Fahrer die Feststellbremse zu betätigen und Unterlegkeile anzulegen. Aufgepasst! Erfolgt die Verladung mit Staplern, entstehen beim Bremsen und Beschleunigen des Staplers ruckartige Schubkräfte, die den Lkw in Bewegung setzen können. Dadurch besteht die Gefahr, dass das Überladeblech von der Ladefläche abrutscht und der Staplerfahrer mitsamt Arbeitsgerät von der Rampe stürzt. Bei Ladetätigkeiten mit Staplern sind daher Unterlegkeile nach beiden Richtungen anzulegen.

Regeln für die Laderampe

Klar definierte Arbeitsabläufe und verbindliche Sicherheitsregeln für das Rampenpersonal sorgen für eine störungsfreie Verladung und reduzieren das Unfallrisiko. Daher sind beispielsweise folgende Regelungen zu beachten:

  • Ladegüter auf der Rampenfläche nur dort lagern, wo Lagerflächen vorgesehen und gekennzeichnet sind.
  • Kontroll- und Umpackarbeiten nicht auf der Rampenfläche durchführen – sie behindern den Lastverkehr und gefährden dort anwesende Personen.
  • Stolperfallen, wie Folienreste, Umreifungsbänder und dergleichen sind unverzüglich zu beseitigen.
  • Vor Beginn der Ladetätigkeiten unbedingt kontrollieren, ob das Fahrzeug mit Vorlegekeilen gesichert ist.

Der Rampenverantwortliche

Der Unternehmer hat im Bereich der Verladung für eine geeignete betriebliche Organisation und für geregelte Abläufe zu sorgen. Ab einer bestimmten Betriebsgröße sind die Verpflichtungen des Unternehmers jedoch so umfangreich, dass er nicht mehr in der Lage ist, allen Pflichten selbst nachzukommen. Er ist daher berechtigt, Aufgaben auf eine zuverlässige und fachkundige Person, den Leiter der Ladearbeiten, zu übertragen. Dessen Verantwortungsumfang ist in einer schriftlichen Pflichtenübertragung zu regeln.

Mit der Bestellung zum Leiter der Ladearbeiten nimmt er nunmehr für den Verladebereich eine Vorgesetztenrolle ein. Damit obliegen ihm beispielsweise folgende Pflichten:

  • Dem Ladepersonal Anweisungen erteilen.
  • Betriebs- und Verladeanweisungen erstellen.
  • Ladepersonal regelmäßig zur Arbeitssicherheit unterweisen.
  • Lkw-Abfahrtskontrollen durch das Ladepersonal sicherstellen.
  • Konflikte klären und Entscheidungen treffen: Zum Beispiel die Verladung ablehnen, wenn das Fahrzeug ungeeignet ist.

Erfolgreich kooperieren

Das Rampenpersonal, die Lkw-Fahrer und der Leiter der Ladearbeiten sind direkt bzw. indirekt am Verladeprozess beteiligt und haben die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Nur dann kann die Verladung störungsfrei und zügig ablaufen. Diese drei bilden ein Team, das vertrauensvoll und kollegial zusammenarbeiten sollte.

Erster Kundenkontakt

Nach erfolgreichem Andocken ist der Rampenmitarbeiter die Ansprechperson für den Fahrer. Durch ihn wird er zunächst unterwiesen, welche Verhaltensregeln in diesem Betrieb beim Verladen zu beachten sind. Hierzu zählen etwa die Sicherung des Lkw gegen Wegrollen, die Tragepflicht von Sicherheitsschuhen und Warnweste sowie die Zutrittsverbote für bestimmte Betriebsbereiche. Als Nächstes wird durch den Mitarbeiter die Eignung des Transportfahrzeugs kontrolliert und mit dem Fahrer die Positionierung des Ladeguts auf der Ladefläche festgelegt. Hiernach werden der Ladevorgang selbst und die Maßnahmen zur Ladungssicherung besprochen. Es hat sich bewährt, schon frühzeitig den Fahrer über den Ablauf der Abfahrtkontrolle aufzuklären. Vor Verladebeginn sind zwischen Mitarbeiter und Fahrer umfangreiche Detailfragen zu klären, weshalb sich Konflikte nicht immer vermeiden lassen. Dann ist der Leiter der Ladearbeiten als Entscheidungsträger hinzuzuziehen, schließlich steht er als Vorgesetzter für Fragen der Verladung zur Verfügung.

Kommunikation verbessern

Reibungslose Verladetätigkeiten erfordern eine verständliche Kommunikation zwischen den Beteiligten. Nachfolgend einige Tipps, damit das Gesagte vom Fahrer richtig verstanden und angewendet werden kann:

  • Laut und verständlich aussprechen, was gemacht werden soll.
  • Nicht darauf vertrauen, dass der Fahrer die Instruktionen schon verstehen wird. Lieber nachfragen, ob das Gesagte auch wirklich verstanden wurde.
  • Wirkt der Fahrer müde, gestresst oder abwesend: Ruhe bewahren und die Anleitungen wiederholen.
  • Spannungen lassen sich oft auflösen, wenn man sich in die Situation des Fahrers hineinversetzt.
  • Fachbegriffe, Fremdwörter und Abkürzungen unbedingt vermeiden.
  • Ausländischen Fahrer fehlt es mitunter an den notwendigen Sprachkenntnissen, weshalb das Gesagte missverstanden werden kann. Schriftliche Anleitungen in deren Sprache oder Piktogramme können weiterhelfen.
  • Dem Fahrer zuhören und ihn ausreden lassen – pflegen Sie grundsätzlich einen respekt- vollen Umgang miteinander.

Betriebsfremde Flurförderzeuge

Vielfach be- und entladen Fahrer ihren Lkw beim Kunden selbst. Hierfür wird ihnen meist ein Gabelstapler oder Mitgänger-Flurförderzeug zur Verfügung gestellt. Bei der Benutzung eines für den Lkw-Fahrer betriebsfremden Flurförderzeugs sind jedoch gewisse Regelungen auf Grundlage der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ zu beachten. So regelt Paragraph § 7 Abs. 1, dass einen Gabelstapler nur steuern darf, wer hierfür geeignet und ausgebildet ist, seine Befähigung nachgewiesen hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Der schriftliche Auftrag zum Steuern des zur Verfügung gestellten Gabelstaplers ist vom Arbeitgeber des Lkw-Fahrers zu erteilen. Da es eine Vielzahl von Staplertypen gibt, sind sowohl eine gerätespezifische Einweisung in das Gerät, als auch eine Unterweisung in die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten erforderlich.

Die Anforderungen an Bediener von Mitgänger- Flurförderzeugen sind weniger streng (§ 7 Abs. 2). Es genügt eine Einweisung des Fahrers in die Handhabung des Geräts und in die betrieblichen Gegebenheiten beim Kunden. Eine mündliche Beauftragung durch den Arbeitgeber ist ausreichend.

Aber Achtung! Vor Einsatzbeginn hat der Fahrer das Flurförderzeug auf erkennbare Mängel hin zu prüfen. Ein festgestellter Mangel, der die Sicherheit beeinträchtigt, ist umgehend zu melden. Nach Abschluss seiner Ladetätigkeit hat er das Flurförderzeug sachgemäß abzustellen und den Schlüssel einem befugten Mitarbeiter des Kunden zu übergeben.

Unfallbeispiel

Logistikleiter K. beschreibt folgendes Ereignis: „Unser Staplerfahrer war damit beschäftigt, einen Lkw zu beladen. Das schwere Gerät setzte zurück, als plötzlich ein Kollege hinter dem Stapler vorbeilief und von ihm erfasst wurde. Mit schweren Verletzungen wurde er ins Krankenhaus eingeliefert.“ Weiter führt er aus: „Wir haben aus dem Unfall Konsequenzen gezogen: Verkehrswege für Fußgänger und Fahrverkehr wurden strikt getrennt und für alle eine Warnwestentragepflicht eingeführt. Solche furchtbaren Anfahrunfälle sollen der Vergangenheit angehören.“


Dieter Bachmann

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