Beim Be- und Entladen von Lkw verursacht der unvorsichtige Umgang mit Ladegütern und Arbeitsmitteln häufig schwere Unfälle. Die Praxis belegt, dass die Arbeitssicherheit bei Verladetätigkeiten im Wesentlichen vom sicherheitsgerechten Verhalten der Mitarbeiter abhängt. Die Mitarbeiter sind daher, ihren jeweiligen Arbeitsbereich betreffend, über die möglichen Gefährdungen, die richtigen Arbeitsabläufe und die notwendigen Schutzmaßnahmen regelmäßig zu unterweisen. Betriebs- und Verladeanweisungen können mündliche Unterweisungen ergänzen, indem sie die sichere Arbeitsweise und die Maßnahmen zur Ladungssicherung für bestimmte Ladegüter schriftlich vorgeben.
10 Tipps: Unterweisungen
planen und durchführen
- Unterweisungsinhalte bestimmen.
- Beginn, Zeitdauer und Ort der Unterweisung festlegen.
- Teilnehmerkreis informieren und einladen.
- Die Unterweisung sollte leicht verständlich und praxisorientiert sein.
- Besser 6 x 10 min als 1 x 1 Stunde.
- Mitarbeiter einbeziehen und motivieren.
- Handgriffe vormachen und einüben lassen.
- Durch Verständnisfragen überzeugen, dass die Inhalte verstanden wurden.
- Unterweisung dokumentieren und unterschreiben lassen.
- Kontrollieren, ob die besprochenen Verhaltensweisen auch umgesetzt werden.
Im Betrieb lassen sich nicht immer alle Risiken restlos vermeiden, daher muss auf bestehende Restrisiken deutlich hingewiesen werden. Dies hat im Rahmen von betrieblichen Unterweisungen zu erfolgen.
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“:
§ 4 Unterweisung der Versicherten
Unterweisungsinhalte
Ladetätigkeiten an Fahrzeugen sind mit vielfältigen Gefährdungen verbunden. Unterweisungen dienen dazu, die Mitarbeiter auf die betrieblichen Risiken hinzuweisen und sicherheitsgerechtes Verhalten zu vermitteln. Abstand halten beim Öffnen von Ladebordwänden oder Tragen von Sicherheitsschuhen und Warnweste zählen hierzu.
Wer muss unterweisen?
Verantwortlich für die Durchführung der Unterweisungen ist die Unternehmensleitung. Es ist ihr aber freigestellt, diese Aufgabe auf Vorgesetzte zu übertragen. Üblicherweise werden daher die Mitarbeiter des Verladebereichs vom Versandleiter bzw. Leiter der Ladearbeit unterwiesen. Wichtig: Der Unterweisende muss erfahren und fachkundig sein und sich mit der Ladetätigkeit und den dabei möglicherweise auftretenden Gefährdungen auskennen.
Vermittlung von Theorie und Praxis
Die Unterweisungsthemen sollten in Gesprächsrunden mit den Mitarbeitern erörtert werden. Es ist von Nutzen, bestimmte Inhalte nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch zu vermitteln. Beispielsweise sind die Handgriffe zum Anlegen eines Ladungssicherungsnetzes zunächst vorzuführen und dabei zu erklären.
Anschließend sind sie durch die Mitarbeiter selbstständig nachzumachen und einzuüben.
Warum Erstunterweisung?
Einer ausführlichen Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit bedürfen neue Mitarbeiter, aber auch Leiharbeitnehmer oder Aushilfskräfte, die nur vorübergehend im Betrieb tätig sind. Schließlich sind ihnen die betrieblichen Sicherheitsregelungen unbekannt, zudem sind sie unerfahren im Umgang mit den im Betrieb eingesetzten Arbeitsmitteln und Geräten.
Wie oft ist zu unterweisen?
Die Unterweisung der Mitarbeiter hat während der Arbeitszeit zu erfolgen. Sie ist mindestens jährlich zu wiederholen, um die Unterweisungsinhalte aufzufrischen. Zusätzliche Unterweisungen innerhalb der Jahresfrist können bei besonderen Vorkommnissen, etwa bei Unfällen, Beinaheunfällen oder besonderen Ereignissen erforderlich sein.
Dokumentation muss sein
Jede Unterweisung ist zu dokumentieren. Angaben, wie Betriebsteil, Datum und Inhalt der Unterweisung, Namen der Beschäftigten und des Unterweisenden sind darin anzugeben. Die Unterwiesenen bestätigen mit ihrer Unterschrift die Teilnahme und dass sie den Inhalt verstanden haben.
Unterweisung: Laden und Sichern
Alle Mitarbeiter, die Ladetätigkeiten und Ladungssicherungsmaßnahmen durchführen, sind potenziell gefährdet. Zum Beispiel durch:
- Tonnenschwere Papierrollen, die beim Beladen ins Rollen geraten.
- Schwere Ladungsteile, die von der Ladefläche kippen.
- Scharfkantige Ladegüter, die schmerzhafte Schnittverletzungen verursachen.
- Lkw, die beim Beladen plötzlich von der Laderampe abziehen.
- Stapler, die beim Rangieren Mitarbeiter anfahren.
Um das Unfallrisiko möglichst gering zu halten, sind die Mitarbeiter bezüglich der zu beachtenden Sicherheitsregeln und Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Zum Beispiel:
- Tragepflicht für Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe und Warnweste.
- Kontrolle der Unterlegkeile, die den Lkw gegen vorzeitiges Wegfahren sichern.
- Bei Annäherung an einen Stapler: Sichtkontaktaufnahme mit dem Fahrer.
- Zum Besteigen der Lkw-Ladefläche nur geeignete Aufstiege, Tritte und Haltegriffe benutzen.
- Hecktüren oder Bordwände nur von einer sicheren Position aus öffnen – immer mit herabfallender Ladung rechnen.
Mitarbeiterschulungen
Neben den regelmäßigen Unterweisungen hat der Verantwortliche auch sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die mit Ladungssicherungsaufgaben betraut sind, mindestens alle 3 Jahre nach VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5 geschult werden.
Das Richtlinienblatt legt auch die Schulungsinhalte fest, zum Beispiel:
- Rechtliche Verantwortung für Transport und Ladungssicherung
- Physikalische Grundlagen zur Ladungssicherung
- Sicherungsmethoden, wie formschlüssige, kraftschlüssige und kombinierte Ladungssicherung
- Besonderheiten der im Betrieb eingesetzten Hilfsmittel, etwa Sperrstangen, Zwischenwandverschlüsse oder Ladungssicherungsnetze
- Praktische Übungen an betriebsüblichen Ladegütern
Eine betriebsinterne fachkundige Person, meist der Leiter der Ladearbeit, kann diese Qualifizierung durchführen. Ein externer Schulungsanbieter ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Infolge dieser Schulungsmaßnahme verfügt der Betrieb über versierte Mitarbeiter im Verladebereich. Die Dokumentation sollte Datum, Name des Schulenden, Teilnehmer, Inhalt und Unterschrift der Teilnehmenden enthalten.
Betriebsanweisungen
Die Vermittlung bestimmter Unterweisungsthemen kann idealerweise durch Einbeziehung von Betriebsanweisungen ergänzt werden. In Betriebsanweisungen ist festgeschrieben, welchen möglichen Gefährdungen Beschäftigte ausgesetzt sind und welche Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen zu beachten sind.
Die Beschäftigten sind verpflichtet, den Anweisungen Folge zu leisten. Zudem ist der Unternehmer in der Pflicht, die Umsetzung in seinem Betrieb zu kontrollieren. Die Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, die Sicherheitsregeln nachlesen zu können, aus diesem Grund sind die Betriebsanweisungen im jeweiligen Arbeitsbereich auszuhängen.
Tipp: Die Berufsgenossenschaften stellen Unterweisungshilfen und Muster-Betriebsanweisungen für verschiedene Arbeitsplätze und Tätigkeiten zur Verfügung. Aber aufgepasst! Solche Vorlagen sind immer auf die Besonderheiten des Betriebs anzupassen.
Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen beachten:
- Betriebsanweisungen müssen auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit zugeschnitten sein.
- Sie beschreiben die möglichen Gefahren im jeweiligen Arbeitsbereich.
- Sie sollen kurz und knapp sowie leicht verständlich sein.
- Sie müssen erforderlichenfalls in der Sprache der jeweiligen Mitarbeiter verfasst sein.
Sicher laden nach Verladeanweisungen
Die korrekten Sicherungsmaßnahmen für bestimmte Ladegüter sind in Form von Verladeanweisungen festzuschreiben. Verladeanweisungen leisten einen großen Beitrag zur Verkehrssicherheit und sind daher nur durch eine ausgebildete Person mit Fachkenntnissen im Bereich der Ladungssicherung zu erstellen. Verladeanweisungen sind verbindlich und dienen dem Ladepersonal als Arbeitsanleitung zur Durchführung der jeweiligen Ladungssicherungsmaßnahmen. Bei der Beschreibung der Sicherungsmaßnahmen sollten Fotos oder Skizzen verwendet werden, damit die Vorgaben leicht verständlich sind. Anhand der Verladeanweisungen sind zunächst die Handlungsabläufe mit den Mitarbeitern zu besprechen. Anschließend sind die Handgriffe praktisch einzuüben. Auch diese Unterweisungen sind zu dokumentieren. Die Verladeanweisungen sollten im Verladebereich an geeigneter Stelle ausgehängt werden.