- Neues Feature „zwingt“ Fahrpersonal zur Überprüfung.
- System hilft, Folgeschäden zu vermeiden.
- Keine Probleme mehr bei Einfahrten in gesicherte Bereiche.
Mit einer neuen Funktion zur Abfahrtkontrolle will die uvauvau GmbH & Co. KG für mehr Rechtssicherheit auf Seiten der Spe diteure und Transportdienstleister sorgen. Das neue Tool hält das Fahrpersonal verbindlich dazu an, sich vor Fahrtantritt vom betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen und es dokumentiert die erfolgte Überprüfung. Logistikunternehmen können so revisionssicher nachweisen, ihre Pflichten gemäߧ 23 Abs. 1 und 2 StVO und § 31 Abs. 2 StVZO erfüllt zu haben.
„Jedes Nutzfahrzeug verschleißt und erleidet Defekte. Das ist normal und kein Problem, solange sie rechtzeitig entdeckt und so Folgeschäden verhindert werden. Deshalb sind regelmäßige Abfahrtkontrollen unabdingbar“, sagt Marc Jiskra, Geschäftsführer der uvauvau. Allerdings zeige die Praxis, dass in vielen Fällen keine Überprüfung des Zustands des Fahrzeugs vor Fahrtantritt stattfindet. Ein unterlassener Check der Technik und Sicherheitseinrichtungen am Lkw ist jedoch nicht nur deswegen bedenklich, weil sich so kleine Schäden zu großen auswachsen können, sondern auch, weil der Halter bei Unfällen potenziell haftbar gemacht werden kann.
Die meisten in Deutschland aktiven Telematikanbieter haben auf diese Problematik reagiert und eine Fahrpersonalbasierte Formularabfrage für die Abfahrtkontrolle in ihr System integriert. „Fast immer wird jedoch dem Fahrpersonal dabei eine aktive Rolle zugewiesen. Das führt in 60 bis 80 Prozent der Fälle dazu, dass die Kontrollabfragen von den Fahrerinnen und Fahrern einfach durchgeklickt werden. Eine echte Inaugenscheinnahme findet nicht statt“, sagt Jiskra.
Das hat Folgen. Wenn keine ordnungsgemäße Abfahrtkontrolle stattfindet, drohen entweder eine Verwarnung oder Bußgelder. Außerdem kann es dazu führen, dass der Versicherungsschutz nicht greift und Regressansprüche des Unternehmens und/oder der Versicherung entstehen. Sollte es bei der Fahrzeugnutzung zu einem Personenschaden kommen, kann eine nicht durchgeführte Kontrolle auch als Straftat geahndet werden.
uvauvau® geht daher einen anderen Weg. Das System des Spezialisten für die Digitalisierung im Nutzfahrzeug aus Burgwedel zwingt das Fahrpersonal vor der Abfahrt, triggerbasiert individuelle Punkte im und am Fahrzeug zu prüfen. Die so erfolgte Überprüfung ist über das neue uvauvau®-Feature revisionssicher nachweisbar. Damit sind auch Einfahrten in gesicherte Bereiche wie Flughäfen und Gefahrgutläger jederzeit möglich, ohne Schwierigkeiten befürchten zu müssen.