Berufskraftfahrer/innen
Berufskraftfahrer/innen sind im Personenverkehr beispielsweise als Busfahrer/innen im Linienverkehr oder im Reiseverkehr tätig. Im Güterverkehr sind sie hauptsächlich mit dem Lkw unterwegs.
„Berufskraftfahrer/in“ ist ein anerkannter Ausbildungsberuf (duale Ausbildung im Güterverkehr und in der Personenbeförderung). Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre (Verkürzungen sind möglich); sie findet sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule (duale Ausbildung) statt.
Meister/in für Kraftverkehr
Meister/in für Kraftverkehr ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Meister/innen für Kraftverkehr planen, steuern und überwachen die Arbeitsprozesse in Unternehmen des Güterverkehrs. Sie gewährleisten z.B. die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks, bilden Auszubildende aus und leiten Mitarbeiter/innen an.
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, z.B. als Berufskraftfahrer/in oder als Fachkraft im Fahrbetrieb, entsprechende Berufspraxis und der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.
Alternativ kann man mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis und dem Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung zur Meisterprüfung zugelassen werden.