Home Praxiswissen Nachrichten ADAC Truckservice: Bergung von E-Nutzfahrzeugen

ADAC Truckservice: Bergung von E-Nutzfahrzeugen

0
Fahrzeuge mit Elektroantrieb stellen hohe Anforderungen an die Bergung. Foto: ADAC Truckservice
- Anzeige -

Der Expertenkreis Elektrofahrzeuge des ADAC Truckservice erarbeitet Richtlinien zur Bergung von batterieelektrischen leichten und schweren Nutzfahrzeugen.

Bei der Bergung von Elektrofahrzeugen kann es durch das Risiko eines Batteriebrandes zu gefährlichen Situationen kommen. Um für den Umgang mit E-Fahrzeugen gerüstet zu sein, hat ein neu geschaffener Expertenkreis des ADAC Truckservice damit begonnen, einen Standard für die Bergung von Fahrzeugen zu erarbeiten. Darüber hinaus soll es künftig Vorgaben zu geeignetem Bergegerät geben.

„Wir stehen am Beginn der Elektromobilität und bis zum Ende des Jahrzehnts wird mehr als die Hälfte aller Fahrzeuge einen CO2-neutralen Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb haben. Deshalb schaffen wir jetzt die Infrastruktur und die technologischen Standards für eine flächendeckende und sichere Pannenhilfe“, sagt Dirk Fröhlich, GF des ADAC Truckservice in Laichingen.

An die Werkstätten werden künftig für die Erlaubnis zur Bergung von E-Fahrzeugen hohe Anforderungen gestellt: Aktuell wird diskutiert, ob beispielsweise ein spezieller Brand- und Kühl-Spezialcontainer an sieben Tagen die Woche, 24 Stunden pro Tag bereitgehalten werden soll, der umzäunt und versperrt, mit Sensoren und Kameras überwacht und mit einem Schließsystem der Feuerwehr versehen ist, um jederzeit einen schadenfreien Zugang zum Gelände zu ermöglichen.

Neben zahlreichen anderen Voraussetzungen ist auch das Vorhandensein einer ausreichend großen Quarantänefläche sowie einer Altautoannahmestelle angedacht. Bereits klar ist, dass abgeschleppte Lkw so augewahrt werden müssen, dass deren Ladung für unbefugte Dritte unzugänglich ist.

Klare Regeln sollen auch für die Bergungsfahrzeuge gelten. Diese müssen dann unter anderem mit den notwendigen Werkzeugen und Geräten ausgestattet sein, wozu auch Anschlag- und Bergematerialien gehören. Die in den UnfallverhütungsvorschriUen der DGUV vorgeschriebenen Ausrüstungen sind obligatorisch.

Zudem soll geregelt werden, über welche Versicherungen die Werkstätten verfügen und welche Papiere stets aktuell vorgehalten werden müssen.

Keine Kommentare

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

zwanzig + 20 =

Die mobile Version verlassen