Voraussetzung für sicheres und gesundes Arbeiten ist, Mitarbeiter umfassend und regelmäßig über Arbeitsabläufe, Gefährdungen sowie Schutzeinrichtungen und -maßnahmen zu informieren. Durch Unterweisungen soll das Sicherheitsbewusstsein gestärkt und sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen erreicht und erhalten werden. Unternehmer sind aufgrund einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften verpflichtet, ihre Beschäftigten zu unterweisen.
Wann wird unterwiesen?
- bei Neueinstellung
- bei Änderungen im Aufgabenbereich und in den Arbeitsabläufen
- bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren oder Arbeitsstoffen
- bei besonderen Vorkommnissen, z. B. Beinaheunfälle und Unfälle
- bei Einsatz auf fremden Betriebsgeländen / wechselnden Arbeitsstätten
- zur Auffrischung: mindestens 1x jährlich, bei besonderen Gefährdungslagen auch häufiger. Kürzere Unterweisungsintervalle können sich auch aus speziellen Arbeitsschutzvorschriften ergeben.
Was wird unterwiesen?
- konkrete, arbeitsplatz- und aufgabenbezogene Gefährdungen
- getroffene und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachtende Schutzmaßnahmen
- sicherheits- und gesundheitsgerechte Handlungsweisen
- Notfallmaßnahmen
- für den Arbeitsplatz relevante Inhalte des geltenden staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes.