Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Lang-Lkw des Typ 1 auch nach Auslaufen der befristeten Zulassung Ende Dezember 2023 erlauben soll. Die erforderliche Ressortabstimmung ist abgeschlossen.
Lang-Lkw des Typ 1 sind Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von aktuell 17,88 Metern. Der Einsatz des Lang-Lkw Typ 1 ist erneut für einen Versuchszeitraum befristet, um die künftige Entwicklung wissenschaftlich begleiten zu können. Weitere Untersuchungen zum Lang-Lkw Typ 1 sind bereits bei der Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt worden, um neue Technologien wie wasserstoffbetriebene Zugmaschinen und aerodynamische Anbauten zu testen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 96/53/EG, die die rechtliche Grundlage für die Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 auf deutschen Straßen bildet.
Nachdem die Länder und Branchenverbände die Möglichkeit hatten, eine Stellungnahme abzugeben, soll die Verordnung nach Abschluss der Anhörung am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Wenn die Umwelt geschont werden soll, muss die Längenbeschränkung für LKW zumindest auf Autobahnen komplett fallen! Es Schadet der Autobahn nicht wenn 2 Sattel-kfz hintereinander fahren. Dann kann es auch nicht schaden wenn ein Sattel einen zweiten Auflieger mit Dollyachse zieht, da weniger Gewicht unterwegs ist.
Weniger Gewicht, nur eine Zugmaschine, weniger Abgase!
Die Abgase wären im Fernverkehr sofort um einen Prozentsatz von 40 % gesenkt.
Die Transportkapazität pro Fahrer wäre im Fernverkehr verdoppelt.
Aber Umweltschutz ist nicht wichtig.