Der DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) weist darauf hin, dass ab dem 6.7.2022 zahlreiche sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme verpflichtend für neue Fahrzeugtypen in den EU-Mitgliedsstaaten sind. Möglich macht das die Revision der sogenannten „Verordnung zur allgemeinen Sicherheit“ (General Safety Regulation, EU-Verordnung 2019/2144). Diese Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen trat am 5.1.2020 in Kraft.
Eine Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge folgt erst im Jahr 2024.
Die vorgeschriebenen Fahrerassistenzsysteme tragen dazu bei, zukünftig zahlreiche oft tödlich verlaufende Unfälle, wie etwa Lkw-Auffahr- oder Rechtsabbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrenden zu verhindern. In den kommenden Jahren folgenden dann weitere hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme.
Zum 6.7.2022 werden für die Fahrzeugklassen M2/M3/N2/N3 (Busse und Lkw) folgende Assistenten für neue Fahrzeugtypen verpflichtend:
- Intelligenter Geschwindigkeitskeitsassistent (ISA)
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Abbiegeassistent
- Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW)
- Vorrichtung zum Einbau eines Alkohol-Interlock
- Schutz vor Cyberangriffen
- Reifendrucküberwachung (TPMS)
- Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (für automatisierte Fahrfunktionen
Bereits für Neuzulassungen für M2/M3/N2/N3 außerdem:
- Spurhaltewarnsystem
- Hochentwickelter Notbremsassistent (AEBS)*
* AEBS zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern sind erst ab 2024 verpflichtend!