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Fahrpersonalrecht: Neue Regelungen für den Personengelegenheitsverkehr

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Foto: Grecaud Paul – stock.adobe.com
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Um den Besonderheiten des Personengelegenheitsverkehrs Rechnung zu tragen und eine größere Flexibilität bei der Planung von Fahrtunterbrechung sowie Ruhezeiten von Fahrern zu ermöglichen, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 24. April 2024 eine neue Verordnung erlassen.

Die Verordnung (EU) 2024/1258 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an Mindestfahrtunterbrechungen sowie die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten im Sektor des Personengelegenheitsverkehrs und hinsichtlich der Befugnis der Mitgliedstaaten, Sanktionen für in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat begangene Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 zu verhängen.

Die Verordnung tritt am 22. Mai 2024 in Kraft und enthält ausschließlich für den Personengelegenheitsverkehr folgende wesentliche Änderungen:

• Geändertes Splitting der Fahrtunterbrechungen
• 12-Tage-Regelung auch für inländische Fahrten
• Erweiterung des 24-Stunden-Betrachtungszeitraums unter Einhaltung besonderer Bedingungen

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