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Österreich: 3G-Bescheinigung

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Neue Covid-Verordnung seit 1.11.2021.

Nach Angaben von Transport en Logistiek (TLN) ist in Österreich mit einer 3G-Bescheinigung am Arbeitsplatz bei physischen Kontakten nachzuweisen, dass jemand genesen, geimpft oder getestet ist. Die Coronacheck-App wird ebenfalls akzeptiert. Ein Antigentest sollte nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden und ein amtlicher Antikörpernachweis nicht älter als 90 Tage sein. Berufskraftfahrer benötigen nur in den folgenden Fällen kein 3G-Zertifikat:

  • Kein physischer (persönlicher) Kontakt (z. B. Be- und Entladen durch eine dritte Person)
  • Pro Aufenthalt in Österreich maximal zwei Außenkontakte von maximal 15 Minuten (z. B. 1x Be- und 1x Entladen, jeweils mit persönlichem Kontakt).

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