Die Lkw-Maut wird zum 1. Dezember 2023 drastisch erhöht und künftig an die Höhe des CO2-Ausstoßes gekoppelt. So soll der Umstieg auf klimaneutrale Antriebe beschleunigt werden.
Toll Collect hat zunächst für alle registrierten Fahrzeuge die CO2-Emissionsklasse 1 hinterlegt. Mit dem Emissionsklassen-Finder im Kunden- Portal von Toll Collect kann geprüft werden, welcher CO2-Emissionsklasse das jeweilige Fahrzeug zugeordnet wird. Dort gibt es auch die Möglichkeit, eine Änderung der Emissionsklasse zu beantragen und Dokumente zum Nachweis (Zulassungsbescheinigung, CIF, CoC, Einzelgenehmigungsbogen) hochzuladen.
Fünf CO2-Emissionsklassen
Es wird fünf CO2-Emissionsklassen geben. Die CO2-Emissionsklasse 5 gilt für CO2-emissionsfreie Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle). Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 müssen einen CO2- Emissionswert von unter 1 g/km aufweisen. Fahrzeuge der CO2-Emissionsklassen 2–4 haben unterschiedliche Grenzwerte für CO2- Emissionen. Alle Fahrzeuge, für die keine spezifischen CO2-Emissionen dokumentiert sind (Erstzulassung vor dem 1. Juli 2019) oder die aktuell den CO2-Referenzwert überschreiten, bekommen automatisch die CO2-Emissionsklasse 1.
Der CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 wird zum 1. Dezember 2023 eingeführt. Die Mautsätze setzen sich künftig aus vier Kostenteilen zusammen: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung und des CO2-Ausstoßes.
Änderungen bei den Gewichten
In Zukunft ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zGG, das zulässige Gesamtgewicht, (Fahrzeugschein-Feld F.2) ausschlaggebend, sondern die tzGm, die technisch zulässige Gesamtmasse (Fahrzeugschein- Feld F.1). Dadurch können Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse fallen oder mautpflichtig werden.
Zum 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht zusätzlich auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen tzGm ausgedehnt. Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen tzGm sind dabei von der Mautpflicht befreit.
Werkseitig mit CNG-/LNG-Antrieb ausgerüstete Lkw der Euro-Schadstoffklasse 6 werden im Januar 2024 mautpflichtig.
Mautbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge
Bis zum 31. Dezember 2025 sind emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle von der Mautpflicht befreit. Ab dem 1. Januar 2026 zahlen sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz für die Kosten der Infrastruktur – zuzüglich der Mautteilsätze für Luftverschmutzung und Lärmbelastung.
Emissionsfreie Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm sind dauerhaft von der Maut befreit.
Lkw-Maut subventioniert die Bahn
Die Verwendung der Mauteinnahmen wird neu geregelt. Die Mauteinnahmen sind zweckgebunden für die Verbesserung der Bundesfernstraßen- Infrastruktur sowie für Maßnahmen im Mobilitätsbereich zu verwenden – mit Schwerpunkt auf den Bundesschienenwegen.
Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr rechnet durch die CO2-Differenzierung im Bereich der Lkw ab 7,5 Tonnen mit Mehreinnahmen von 26,6 Milliarden Euro von 2024 bis 2027. Die Mehreinnahmen durch die Mautausdehnung auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen sollen sich von 2024 bis 2027 auf 3,9 Milliarden Euro belaufen. Davon entfallen 1,8 Milliarden Euro auf die CO2-Differenzierung.