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Sind sie gefährlich? Quadratische Unterleghölzer

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„Selbstverständlich, denn sie können rollen!“, sagt fast jeder und die meisten fügen hinzu: „Deshalb sind sie ja auch verboten!“ Ob diese Aussagen stimmen, wurde jetzt durch praxisnahe Versuche nachvollziehbar überprüft.

Die Versuche wurden am 22. Juli 2020 auf dem Gelände der GWS-Schlobohm in Zeven durchgeführt. Anwesend waren u.a. Wolfgang Schlobohm, Lennart Schlobohm und Heino Hellmers, alle GWS; Prof. Dr.-Ing. Carsten Dorn, Hochschule Bremerhaven sowie der Verfasser dieses Artikels. Die Ergebnisse der Versuche, waren eindeutig – dennoch halte ich es für erforderlich, sie genauer zu betrachten.

Der Versuchsaufbau

Als Versuchsplattform diente ein handelsüblicher Sattelanhänger mit einer besenreinen Ladefläche aus gebrauchtem Siebdruckboden.
Gezogen wurde ein Betonblock mit einem Gewicht von 1.170 kg, der allseitig frei auf zwei Unterleghölzern mit quadratischem Querschnitt und einer Seitenlänge von 9,3 cm lag.
Die Abzugsgeschwindigkeit betrug, wie die Richtlinie VDI 2700 Blatt 14 es für die Bestimmung von Reibbeiwerten vorgibt, 100 mm pro Minute.

Versuch 1, Versuchsanordnung

Was ergaben die Versuche?

Versuch 1

Bedingungen:
Kein Rutschhemmendes Material, keine Sicherung durch Niederzurren.
Ergebnis:
Beim Erreichen einer Zugkraft von 577 daN ging die Ladung an der Kontaktfläche zwischen Unterlegholz auf Siebdruckboden in Bewegung über.
Die Ladung rutschte auf beiden Kanthölzern gleichmäßig über eine Strecke von mehr als 35 cm.

Versuch 2

Bedingungen:
Kein Rutschhemmendes Material, zwei Zurrgurte als Sicherung durch Niederzurren.
Ergebnis:
Beim Erreichen einer Zugkraft von 1.200 daN ging die Ladung an der Kontaktfläche Unterlegholz auf Siebdruckboden in Bewegung über.
Die Ladung rutschte mit beiden Unterleghölzern gleichmäßig über eine Strecke von mehr als 15 cm.

Versuch 3

Bedingungen:
Rutschhemmendes Material unter und auf beide Unterleghölzer gelegt, keine Sicherung durch Niederzurren.
Ergebnis:
Bei einer Zugkraft von 780 daN begannen beide Unterleghölzer an der Kontaktfläche RHM auf Siebdruckboden gleichmäßig über eine Strecke von mehr als 5 cm zu rutschen, wobei die Unterleghölzer gleichzeitig in eine Rollbewegung übergingen.

Beide Unterleghölzer führten eine Rollbewegung von einer viertel Umdrehung aus.

Beim Versuch Nr. 3 rollten die Unterleghölzer um ihre Längsachse.

Versuch 4

Bedingungen:
Rutschhemmendes Material unter und auf beide Unterleghölzer gelegt, zwei Zurrgurte als Sicherung durch Niederzurren.
Ergebnis:
Bei einer Zugkraft von 1.100 daN begann die Ladung mit beiden Unterleghölzern an der Kontaktfläche RHM (unter dem Unterlegholz) auf Siebdruckboden gleichmäßig zu rutschen.
Die Ladung rutschte, unter Erhöhung der Zugkraft bis auf 2.000 daN, gleichmäßig über eine Strecke von mehr als 15 cm, wobei die Unterleghölzer zwar minimal ankippten, aber nicht in eine Rollbewegung übergingen.

Was sagen die Vorschriften?

Die Richtlinie VDI 2700 enthält in Kapitel 2.2 folgende Aussage: Zum Unterlegen von Ladungsteilen zwecks besserer Handhabung und zur Lastverteilung sind Hölzer mit Rechteckquerschnitt (Kanthölzer mit gängigen Abmessungen, breiter als hoch) zu verwenden. Hölzer mit Baumkanten (Borken) sind zu vermeiden.

Was machen die Kontrollorgane?

So wie eigentlich immer, kann diese Frage nur mit folgender Feststellung beantwortet werden:
„Es kommt darauf an!“ In diesem Fall kommt es auf den Praxisbezug des Kontrolleurs an. Geht er nur nach der Norm, kann er ein Unterlegholz mit quadratischem Querschnitt allein wegen dessen Form beanstanden. Betrachtet er die Gesamtumstände und ist die Ladung in Fahrtrichtung blockiert und durch Niederzurren gesichert, kann er auch von einer Beanstandung absehen. Auf jeden Fall hat er zu prüfen, ob von dem festgestellten Zustand eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, also eine Gefährdung, ausgeht.
Nur wenn er das begründen kann, kann er eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige fertigen und darf als Maßnahme zur Gefahrenabwehr die Weiterfahrt untersagen. Bei der Entscheidungsfindung kann folgende Erkenntnis nützlich sein:
„Es geht um die Verkehrssicherheit, nicht um die Norm!“

Fazit und Empfehlung für die Praxis

Quadratische Unterleghölzer könnten zwar rollen – aber nur, wenn man ihnen die Möglichkeit dazu gibt. Quadratische Unterleghölzer können jedoch nicht rollen, wenn man ihnen die Möglichkeit dazu nimmt. Um das Rollen zu verhindern, kann man die Ladung in Fahrtrichtung z.B. durch die Stirnwand oder durch ausreichend belastbare Einsteckrungen blockieren und zusätzlich durch Niederzurren sichern.
Somit ist es wie es (fast) immer ist, es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Ladung den Vorgaben entsprechend zu sichern.
Meine Empfehlung ist der Königsweg:
Schritt 1: Rutschhemmendes Material verwenden.
Schritt 2: Die Ladung in Fahrtrichtung blockieren.
Schritt 3: Die Ladung auf der Unterlage gegen Wandern fixieren.
Und wenn wir schon über Sicherheit sprechen, kann Folgendes festgestellt werden:
Ein Unterlegholz, das breiter als hoch ist, liegt sicherer als eines mit quadratischem Querschnitt und diese Sicherheit sollte auch weiterhin genutzt werden.

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