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Zurrgurte – Etiketten richtig lesen und verstehen

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Egal, ob man es Fähnchen, Label oder Etikett nennt – gemeint ist das Kennzeichnungselement, das jeder Zurrgurt gut leserlich tragen muss.

Die Anforderungen daran sind bereits seit 2001 in der Norm EN 12195-2 verbindlich festgelegt. Regelungen zur Handhabung finden sich in der VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5. Beide Gurtteile – das Festende mit der Ratsche und das aufgewickelte Losende – müssen gekennzeichnet sein.
Wir beginnen oben links beim Hersteller und gehen dann im Uhrzeigersinn über das Label.

Hersteller / Inverkehrbringer

Ganz oben auf dem Etikett muss der Hersteller oder Inverkehrbringer angegeben sein. Es ist wichtig zu wissen, wer den Zurrgurt produziert oder in den Verkehr gebracht hat. Als Inverkehrbringer gelten Unternehmen, die Zurrgurte unter eigenem Namen verkaufen – selbst, wenn die Produktion von einem anderen Unternehmen durchgeführt wird.
Rechts neben dem Hersteller finden sich häufig die Artikelnummer und der Artikelname. Diese Angaben sind zwar nicht verpflichtend, können aber zur internen Identifikation des Gurtes hilfreich sein.

Direkt darunter, auf der rechten Seite des Etiketts, steht das Produktionsdatum – in diesem Fall 2019. Diese Angabe ist verpflichtend. Doch warum eigentlich?

Kein festgelegtes Ablaufdatum

Häufig wird behauptet, dass sich daraus das Haltbarkeitsdatum eines Zurrgurtes ableiten lässt. Oft ist von pauschalen Zeiträumen zwischen fünf und zehn Jahren die Rede. Das ist jedoch nicht korrekt! Ein Zurrgurt hat kein festgelegtes Ablaufdatum. Solange er nicht ablegereif ist – also keine Schäden oder Mängel aufweist, die eine weitere Nutzung ausschließen – darf er weiterhin verwendet werden.
Allerdings unterliegt ein Zurrgurt, wie jedes andere Arbeitsmittel, der regelmäßigen Prüfpflicht. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss er einmal jährlich von einem Sachkundigen überprüft werden. Diese Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden. Zusätzlich ist vor jeder Nutzung eine Sichtkontrolle durch das Fahrpersonal oder den Verlader erforderlich.

Daneben ist die Länge des Zurrgurtes angegeben, in diesem Fall 0,50 m – meist das Festende, an dem die Ratsche befestigt ist. Diese Angabe ist verpflichtend.

Auch wenn der Gurt gemäß VDI 2700 Blatt 3.1 zulässigerweise gekürzt wurde, kann die ursprüngliche Längenangabe möglicherweise nicht mehr exakt stimmen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Verwendung.

Farblich codierte Label

Auch der Werkstoff des Gurtbandes muss angegeben werden. Aktuell werden Zurrgurte aus drei bis vier verschiedenen Materialien gefertigt: Polyester (PES), Polyamid (PA) und Polypropylen (PP). Neben der Materialangabe auf dem Etikett sind die Label farblich codiert: Blau steht für PES, Grün für PA und Braun für PP.

In Ausnahmefällen können die Etiketten auch weiß sein – etwa, wenn Hochleistungsfasern wie Dyneema oder HMPE verwendet wurden. Da diese Materialien derzeit nicht genormt sind, haben sich namhafte Hersteller auf ein neutrales weißes Label geeinigt. Mit diesen modernen Werkstoffen lassen sich mittlerweile sogar Ketten durch Gurte ersetzen.

Wichtig zu wissen: Die Farbe des Gurtbandes selbst spielt in der Ladungs sicherung keine Rolle und hat keinerlei Aussagekraft.

Auch die Dehnung des Gurtbandes muss angegeben werden. Laut Norm darf sie maximal 7 % betragen. Standardmäßig liegt die Dehnung bei etwa 4–5 %. Bei der neuen Hochleistungsfaser sind es hingegen nur noch 1–2 %.

Ebenfalls muss gemäß EN 12195-2, der europäischen Norm zur Herstellung von Zurrgurten, diese Norm auf dem Etikett angegeben werden. Häufig steht davor noch ein Kürzel für nationale Normungsinstitute, wie zum Beispiel für Deutschland DIN EN 12195-2.

Jeder Zurrgurt verfügt über einen eigenen Rückverfolgbarkeitscode, der eine eindeutige Nachverfolgbarkeit ermöglicht. Leider ist dieser Code bei einigen Gurten nur mit viel Fantasie zu entziffern.

Links unten befindet sich der verpflichtende Hinweis, dass der Zurrgurt ausschließlich zum Verzurren und nicht zum Heben verwendet werden darf.

Dreifache Sicherheitsreserve

Ein Zurrgurt besitzt maximal die dreifache Sicherheitsreserve im Gurtband – eine Vorgabe, an die sich alle Hersteller halten müssen. Bei textilen Hebemitteln hingegen beträgt diese Sicherheitsreserve sogar das Siebenfache. Daher ist es erlaubt, ein Hebemittel in der Ladungssicherung zu verwenden, während der Einsatz eines Zurrgurtes zum Heben strikt verboten ist.

Immer wieder gibt es Diskussionen rund um das GS- und das CE-Zeichen – häufig begleitet von falschen Aussagen.

Das GS-Zeichen kann auf einem Zurrgurt angebracht werden, ist aber nicht verpflichtend. Jeder Hersteller ist dazu verpflichtet, seine Gurte während der Produktion regelmäßig zu überprüfen – sowohl die Metallteile als auch das Gurt-band und das gesamte System.

Wurde diese Prüfung erfolgreich durch eine Zertifizierungsstelle wie TÜV, Dekra, DGUV oder eine andere anerkannte Institution durchgeführt, darf das GS-Zeichen verwendet werden. Es muss dann jedoch mit der entsprechenden Zertifikatsnummer versehen sein.

CE-Zeichen nicht zulässig

Das CE-Zeichen wird durch die Maschinenrichtlinie geregelt. Diese legt fest, welche Produkte das CE Zeichen tragen dürfen – und Ladungssicherungsmittel sind ausdrücklich davon ausgenommen. Das bedeutet: Ein Zurrgurt oder ein anderes Mittel zur Ladungssicherung darf kein CE-Zeichen tragen. Dennoch findet man auf dem Markt viele Zurrgurte mit dieser Kennzeichnung, obwohl sie in diesem Zusammenhang nicht zulässig ist.

Zusammenfassend gilt: Das GS-Zeichen darf verwendet werden, das CE-Zeichen jedoch nicht.

Drei wichtige Kraftangaben müssen auf den Etiketten eines Zurrgurtes vermerkt sein. Diese Werte sind essenziell, um die Belastbarkeit des Gurtes korrekt einzuschätzen.

  • LC (Lashing Capacity): Die Zugkraft im geraden Zug – also die reine Belastbarkeit des Gurtbandes.
  • STF (Standard Tension Force): Die Vorspannkraft, die beim Niederzurren wirkt. Dieser Wert liegt standardmäßig zwischen 300 und 500 daN. Häufig wird fälschlicherweise behauptet, dass ein Zurrgurt eine Kraft von 5 t (5.000 daN) aufnehmen kann. Das gilt jedoch nicht für das Niederzurren, da die tatsächliche Kraft hier von der Ratsche abhängt – und diese kann solch hohe Werte nicht aufnehmen.
  • SHF (Standard Hand Force): Die normale Handkraft, mit der der Gurt gespannt wird. Üblicherweise beträgt dieser Wert 50 daN. Das bedeutet, dass mit einer Handkraft von 50 daN der Zurrgurt in diesem Beispiel auf eine STF von 720 daN gespannt werden kann.

Da STF und SHF ausschließlich beim Niederzurren relevant sind, findet man diese Angaben nur auf dem Festende des Gurtes, also dem Teil mit der Ratsche. Fehlen diese Werte auf dem Etikett, ist der Zurrgurt nicht für das Niederzurren zugelassen oder geeignet.

Kraftangabe in daN

In der Ladungssicherung geht es nicht darum, das Gewicht der Ladung direkt zu sichern, sondern sie gegen mögliche einwirkende Kräfte zu stabilisieren. Deshalb dürfen diese Kraftangaben nicht in Kilogramm (kg) angegeben werden. In der Praxis ist es jedoch üblich, dekaNewton (daN) eins zu eins in Kilogramm umzurechnen, da 1.000 kg einer Kraft von etwa 981 daN entsprechen. Der Näherungswert von 1.000 daN = 1.000 kg wird daher häufig verwendet.

Zur zusätzlichen Sicherheit müssen die wichtigsten Angaben nochmals direkt in das Gurtband eingenäht sein. Diese befinden sich in der Regel an der Stelle, an der das Label eingenäht wird.

Fazit:

Um zu wissen, welche Lasten ein Zurrgurt sichern oder halten kann, ist es wichtig, die Angaben auf dem Etikett richtig zu lesen und zu verstehen. Oft genügt ein kurzer Blick, um festzustellen, ob ein Gurt nicht zulässig ist oder für den gewünschten Einsatz geeignet ist.

Michael Girbes

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